
Begrünte Dächer sind schön - aber nicht nur das. Extensivbegrünungen zeichnen sich durch einen vergleichsweise geringen Herstellungs- und Pflegeaufwand aus. Eine nur wenige cm starke Substratschicht trägt eine extrem anspruchslose, robuste und trockenheitsverträgliche Pflanzendecke.
Wenn Dächer stärkere Substrat- und Dränageschichten tragen können, sind intensive Begrünungen mit Stauden, Gräsern oder Gehölzen möglich. Dafür benötigen sie jedoch aufwändigere Pflege und Bewässerung.
Grüne Haus- und Garagendächer tragen zu einem lebenswerten städtischen Wohnumfeld bei. Gründächer können Regenwasser zurückhalten und speichern. Was nicht von den Pflanzen aufgenommen wird oder verdunstet, wird langsam und zeitverzögert abgegeben. Das entlastet die Kanalisation bei starken Regenfällen. Gründächer verbessern zudem das Stadtklima und tragen zur Luftreinhaltung bei. Sie filtern Staub aus der Luft und die Wasserverdunstung wirkt an heißen Sommertagen angenehm kühlend.
Deshalb fördert der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr die Anlage von Dachbegrünungen im Bundesland Bremen mit bis zu 5000 Euro.
Die Voraussetzungen dafür sind:
Es können bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet werden. Die Förderhöhe pro m2 begrünter Fläche beträgt maximal 25 Euro. Auch gewerbliche Antragsteller können einen Zuschuss zur Dachbegrünung beantragen. Damit wird die Begrünung auch für große Flächen attraktiv. Interessant ist das Förderprogramm auch für Eigentümergemeinschaften, die das Dach einer gemeinsam genutzten Tiefgarage begrünen wollen.
Nicht gefördert werden Abdichtungsfolien aus PVC, Begrünungen über Asbestabdeckungen sowie Eigenleistungen. Der Antrag ist vor Baubeginn zu stellen. Beizulegen sind ein Kostenvoranschlag und ein Grundstücksplan. Wird lediglich eine Garage oder ein Carport begrünt, ist eine Baugenehmigung in der Regel nicht nötig. Informationen dazu gibt das Bauordnungsamt. Besonders bei Intensivbegrünungen ist auf Grund des höheren Gewichts eine Überprüfung der Statik erforderlich.
Die Förderung wird nach den verfügbaren Haushaltsmitteln gewährt, ein Rechtsanspruch darauf oder auf eine bestimmte Höhe besteht nicht. Der Zuschuss wird nach Durchführung der Maßnahme gezahlt.
Wir beraten Sie gerne zu den Förderbedingungen und haben Informationsmaterial und Listen mit fachkundigen Handwerksbetrieben für Sie zusammengestellt. Die Förderbedingungen und die Antragsformulare fonden Sie hier auf der Seite. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail, können aber auch gerne persönlich vorbeischauen.
Wenn Sie sich für die Anlage einer Dachbegrünung entschieden haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Wir gehen zusammen mit Ihnen Ihren Förderantrag durch und leiten ihn an den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr weiter.
nach oben Zuletzt aktualisiert am 14.12.2011