Ob Omas Kommode, alte Türen oder Dachbalken, irgendwann werden sie zu Altholz und müssen entsorgt werden. Seit dem Jahr 2003 gilt die Verordnung über die Entsorgung von Altholz. Deutschland betrat damit Neuland. Europäische Regelungen existieren hierzu bislang nicht. Mit der Verordnung wird die umweltverträgliche Verwertung von Altholz gefördert. Sie erfasst alle Holzprodukte, die zum Abfall geworden sind und betrifft sowohl Hölzer aus dem Baubereich als auch Möbel. Wer als Verbraucher nur kleinere Holzmengen abgeben möchte, für den ändert sich nichts. Wie bisher nehmen die Entsorgungsbetriebe den alten Schrank oder einzelne Bretter über die Sperrmüllabfuhr mit.
Ab einem Kubikmeter ist es jetzt jedoch erforderlich, Holz in "Klassen" zu trennen. Bei der Anlieferung von über 100 kg sind Art und Menge des Holzes genau anzugeben. Die Verordnung sieht vier Kategorien vor, die abhängig von der Schadstoffbelastung sind. Die höchste Klasse I steht dabei für unbehandeltes Holz. Abbruchhölzer aus dem Innenausbau gehören in Klasse II, Holz aus dem Sperrmüll in Klasse III. Konstruktionshölzer, Dachsparren, Fenster und imprägnierte Hölzer aus dem Außenbereich gehören laut Verordnung zur Klasse IV. Eine Sonderkategorie erfasst PCB belastetes Holz.
Die Verordnung soll dazu dienen, das Holz möglichst hochwertig und umweltfreundlich zu verwerten. Aus unbehandeltem Holz können Holzwerkstoffe, vor allem Spanplatten produziert werden. Derart aufbereitetes Altholz verliert seine Abfalleigenschaft und wird wieder zum Rohstoff. Mit den sonstigen Abfällen lassen sich Industrieholzkohle und Synthesegas als Chemierohstoff erzeugen. Wird es einfach verbrannt, so entsteht immerhin noch Energie. Auf keinen Fall darf man jedoch behandeltes Holz selbst verbrennen.
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