Seit März 2006 darf Elektroschrott nicht mehr in den Hausmüll gelangen - so klein das elektronische Gerät auch sein mag. Ausrangierte Elektrogeräte sowie Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren müssen getrennt gesammelt werden. Neben den kommunalen Sammelstellen, wo ausgediente Elektrogeräte generell kostenlos abgegeben werden können, spielt der Handel eine wesentliche Rolle.
Auch über anderthalb Jahre nach Einführung der Rückgabepflicht für die Verbraucher ist der Handel aber oft noch zu zögerlich in der Bereitschaft, Elektroaltgeräte zurückzunehmen. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Befragung von 2.000 Elektrohändlern und Baumärkten und 75 Testbesuchen durch die Deutsche Umwelthilfe e.V.(DUH). Gerade dort, wo die neuen Elektrogeräte gekauft werden, sollte es für den Verbraucher die Möglichkeit geben, alte Geräte zurückzugeben. Die vom Handel gesammelten Geräte können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) kostenlos bei den jeweiligen Kommunen abgeben werden. Viele Händler nutzen die Chance noch nicht, diesen kundennahen Umweltservice zu bieten. Nicht gestattet ist, eine Gebühr dafür zu nehmen. Lediglich bei Abholung der Altgeräte aus dem jeweiligen Haushalt ist eine Transportgebühr möglich.
In Deutschland wird ein Aufkommen von jährlich zwischen einer Million und 1,8 Millionen Tonnen Elektroschott prognostiziert. Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz sollen vorrangig Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten reduziert und vermieden werden. Außerdem wird der restliche Abfall infolge der getrennten Erfassung mit weniger Schadstoffen belastet. Durch die getrennte Erfassung können die Wertstoffe wie Metalle und Kunststoffe im Elektroschrott wiederverwertet und die Schadstoffe umweltfreundlich entsorgt werden.
Externer Link, wird in neuem Fenster geöffnetSammelstellen: Recyclinghöfe Bremen
nach oben Zuletzt aktualisiert am 19.12.2011