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19.02.2024
Viele Menschen sind genervt von der Werbeflut, den vollen Briefkästen und kostenlosen Zeitungen, die im Hausflur landen. Im Schnitt verbrauchte jeder Deutsche im Jahr 2022 rund 212 Kilogramm Papier. Laut einer Schätzung des Bayerischen Umweltministeriums und der Verbraucher Initiative e.V. landete davon bis zu 50 Kilo in Form von unverlangter Reklame in unseren Briefkästen.
Das ist nicht nur lästig. Die Herstellung von Papier belastet die Umwelt und unser Klima. Dabei werden die meisten Prospekte ungelesen weggeworfen.
Es gibt einfache Methoden, sich wenigstens gegen einen Teil davon zu bewahren. Ein Aufkleber am Briefkasten mit dem Text "Bitte keine Werbung" schützt gut vor unadressiertem Werbematerial. Nur Pizzaservice und andere Bringdienste ignorieren die Schilder gerne hartnäckig.
Wer generell an sich adressierte Werbebriefe ablehnt, kann sich kostenlos in die sogenannte Robinson-Liste eintragen lassen. Die eigene Adresse wird dann von den derzeit existierenden Adressenlisten aller Werbeunternehmen gestrichen, die Mitglied im Deutschen Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) sind. Der Eintrag erspart für mehrere Jahre die Mehrzahl der Neukundenwerbung. Die Liste schützt jedoch nicht gegen Werbesendungen von Unternehmen, mit denen eine Geschäftsbeziehung besteht. Kataloge und ähnliches müssen direkt bei der Firma abbestellt werden. Dazu reicht oft eine E-Mail.
An adressierter Werbung sind viele Verbraucher nicht ganz unschuldig. Adressdaten und E-Mail-Adressen sollten nicht sorglos verbreitet werden. Bei allen Verträgen mit Händlern oder Dienstleistern, bei Kundenkarten und Gewinnspielen muss auf das Kleingedruckte geachtet werden. Dort gibt es oft Klauseln, mit denen die Weitergabe der Daten an Dritte oder die Nutzung zu Werbezwecken akzeptiert wird. Die Klausel kann gestrichen werden. In Online-Formularen darf das entsprechende Feld nicht per Haken bestätigt werden.
Weitere Informationen:
Robinson-Liste
Keine Werbung, Öko-Test 2024
Gerichtsurteil
Das Landgericht Lüneburg hat bereits im Jahr 2011 ein wichtiges Urteil zu unerwünschten Postwurfsendungen gesprochen (Az. 4 S 44/11). Danach ist unerwünschte Werbung gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers illegal.
Rechtsprechung und Presseinfos
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