Bis vor einigen Jahren musste man Geld mitbringen, wenn das altes Auto sachgerecht verschrottet werden sollte. Deshalb verkauften viele Besitzer ihr Fahrzeug lieber - völlig legal - an einen Export-Händler. Das Ergebnis war, dass weniger als die Hälfte der Fahrzeuge, die jährlich beim Kraftfahrzeugbundesamt gelöscht werden, bei den Verwertungsbetrieben ankamen. Die anderen verrosteten nach ihrem zweiten Leben im Ausland ohne jeden Umweltschutz.
Viele Wracks wurden auch am Straßenrand abgestellt. Das kostet erst recht. In der Regel werden 100 Euro fällig, theoretisch bis zu 50.000 Euro Bußgeld – nämlich dann, wenn die Umwelt mit Öl oder anderen Flüssigkeiten erheblich verschmutzt wird. Außerdem können dem letzten Eigentümer die von den Behörden verauslagten Kosten zum Beispiel für das Abschleppen auferlegt werden.
Seit dem 1. Januar 2007 zwingt die Altfahrzeugverordnung Autohersteller und Importeure, alle von ihnen gebauten Autos kostenlos zurückzunehmen. Dafür muss das Auto zu einem vom Hersteller oder Importeur benannten Entsorger gebracht werden, der nicht weiter als 50 Kilometer vom Standort des letzten Halters entfernt sein sollte. Das Auto muss innerhalb der EU zugelassen gewesen sein und Kfz-Brief oder Zulassungsbescheinigung müssen übergeben werden. Der Wagen darf nicht ausgeschlachtet sein. Es müssen also noch alle wesentlichen Teile wie Antrieb, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator und elektronische Steuergeräte vorhanden sein.
Zur Förderung der Abfallvermeidung ist bereits bei der Konstruktion die Verwendung gefährlicher Stoffe zu begrenzen und auf die künftige Demontage und Verwertung zu achten. Neuwagen ab Baujahr 2006 müssen zu mindestens 85 Prozent des durchschnittlichen Gewichts eines Altfahrzeugs zu verwerten sein. Bis zum Jahre 2015 steigt dieses Verwertungsziel auf 95 Prozent.
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