In Bremen ist eigentlich immer Fahrradsaison. Doch ab dem Frühling treten auch Schönwetterradler wieder in die Pedale. Früh morgens und in den Abendstunden ist dafür gute Beleuchtung notwendig. Doch besonders bei älteren Rädern ist die Beleuchtungsanlage ein ständiges Ärgernis.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kurz StVZO, regelt genau, was alles zu einer Beleuchtungsanlage am Fahrrad gehört. Ein Dynamo mit drei Watt Leistung und mindestens sechs Volt Spannung, ein weißer Frontscheinwerfer, ein rotes Rücklicht, sowie Rückstrahler und Reflektoren. Für Rennräder, die weniger als elf Kilogramm wiegen, gibt es Ausnahmen. Für den Bedarfsfall muss aber eine Batteriebeleuchtung für Front- und Rücklicht mitgeführt werden. Batterieleuchten kann man auch an ein normales Fahrrad klemmen, dann allerdings nur als Zusatzausstattung. Ein funktionierender Dynamo und eine konventionelle Lichtanlage müssen weiterhin vorhanden sein.
Bisher waren für die fest installierten Frontscheinwerfer Lichtstärken von mindestens vier Lux für Normalglühlampen und mindestens sieben Lux für Halogenglühlampen festgelegt. Seit Dezember 2006 müssen die obligatorischen Frontscheinwerfer an neu gekauften Rädern mindestens eine Helligkeit von zehn Lux liefern. Die Investition in gute Beleuchtung lohnt sich aber auch bei älteren Drahteseln.
Ökotest hat Batterie-Fahrradleuchten zwischen zehn und 54 Euro besonders auf ihre Funktionsfähigkeit untersucht. Bei Rücklichtern war das Ergebnis recht gut, bei den Scheinwerfern wurde oft eine zu geringe Lichtausbeute bemängelt. Frisch geladene Akkus sollten immer dabei sein, manche Leuchten halten nur wenige Stunden durch. Ein leichtlaufender Nabendynamo mit leuchtstarken, fest eingebauten Leuchten in LED-Technik – am besten mit Standlichtfunktion – bieten größere Sicherheit als Batterieleuchten.
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nach oben Zuletzt aktualisiert am 19.12.2011