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30.03.2020
Mit Flammschutzmitteln werden Gebrauchsgegenstände behandelt, von denen ein erhöhtes Brandrisiko ausgehen kann. Kunststoffgehäuse elektrischer Geräte wie Fernseher und Computer, schwer entflammbare Textilien aber auch manche Bauprodukte fallen darunter.
Als wichtiges Flammschutzmittel galt lange die Chemikalie Hexabromcyclododecan, kurz HBCD, die als Umwelt und Gesundheit schädigender Stoff gilt. Es ist giftig für Wasserorganismen, langlebig, reichert sich in Lebewesen an und verbreitet sich über weite Entfernungen. In nahezu allen Umweltproben, selbst in Lebewesen in der Arktis, kann HBCD nachgewiesen werden. Beim Menschen können Fruchtbarkeit und Embryonalentwicklung geschädigt werden. Die Langzeitwirkung wird ähnlich gravierend gesehen wie bei den bereits verbotenen Giftstoffen PCB und DDT.
Tausende Tonnen dieses Stoffs wurden für Dämmplatten aus Polystyrol jährlich verarbeitet. Seit Mai 2013 ist HBCD international als persistenter, also in der Umwelt schwer abbaubarer, organischer Schadstoff (kurz POP) eingestuft. Für das damit geltende weltweite Handels- und Verwendungsverbot gibt es jedoch noch immer Ausnahmen. Obwohl es Ersatzstoffe gibt, sind Polystyrol-Dämmplatten mit HBCD noch immer auf dem Markt.
Eine akute Gesundheitsgefahr für Menschen, die in einem mit Polystyrol gedämmten Haus leben, besteht nicht. Aber wer sein Gebäude dämmen möchte, ist nicht auf diese aus Erdöl hergestellten Platten angewiesen. Es besteht eine große Auswahl alternativer Materialien. Nachwachsende Rohstoffe wie Zellulose oder Hanf oder mineralische Materialien sind bestens geeignet.
Wegen seiner großen Bedeutung hat das Umweltbundesamt eine eigene Broschüre zu HBCD veröffentlicht. Darin werden sowohl Umwelt-, Gesundheits- und rechtliche Fragen beantwortet als auch die Entsorgung von verbauten Dämmplatten beleuchtet. Denn bei Abbruch oder Sanierungsmaßnahmen anfallende HBCD-haltige Polystyrolplatten sind als gefährliche Abfälle eingestuft und müssen separat gesammelt und verbrannt werden.
Broschüre HBCD des Umweltbundesamtes (12/2017)
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