
Holz ist unser wichtigster nachwachsender Rohstoff. Es wird im Innen- und Außenbereich vielfältig eingesetzt. In bestimmten Fällen ist ein vorbeugender oder bekämpfender Schutz dieses Naturrohstoffes gegen Pilz- oder Insektenbefall notwendig. Holzschutzmittel werden dafür in großer Zahl und Vielfalt angeboten.
In der Europäischen Union werden derzeit die neuen gesetzlichen Grundlagen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Biozid-Produkten, wozu auch die Holzschutzmittel gehören, umgesetzt. Diese Vorschriften greifen wegen mehrjähriger Übergangsfristen im Augenblick noch nicht lückenlos. Schon jetzt gibt es aber Holzschutzmittel, die verbraucher- und umweltfreundlicher sind, weil sie strengere Anforderungen freiwillig einhalten.
Geprüfte Holzschutzmittel bieten die Gewähr dafür, dass sie bei sachgerechter Anwendung hinreichend sicher sind und dennoch keine unannehmbare Wirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt haben. Zu erkennen sind solche Holzschutzmittel am Gütezeichen RAL-GZ 830 oder an der Registriernummer des Umweltbundesamtes für Bläueschutzmittel (z.B. UBA-Reg.Nr. 3000). Schadstoffarme Anstrichmittel sind auch an der freiwilligen Kennzeichnung mit dem Blauen Engel zu erkennen. Grundsätzlich dürfen Holzschutzmittel nicht in Wohn- oder Aufenthaltsräumen verwendet werden.
Das Verbraucherschutzministerium hat dazu den Verbraucherleitfaden Holzschutzmittel herausgegeben. Die richtige Anwendung der Produkte wird in einer Übersicht durch typische Anwendungsbeispiele erleichtert. In dem Ratgeber sind auch Kontaktadressen für Zusatzinformationen zu finden. Die Publikation ist beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft erhältlich (Tel. 0180/522-1997 für 0,12 Euro/Min) oder kann im Internet heruntergeladen werden.
Externer Link, wird in neuem Fenster geöffnetVerbraucherleitfaden Holzschutzmittel
nach oben Zuletzt aktualisiert am 01.06.2007