In Holzschutzmitteln gegen Schädlings- und Pilzbefall werden meist giftige Substanzen eingesetzt, die auch für Mensch und Umwelt schädlich sein können. Das im vergangenen Jahr (2002) in Kraft getretene Biozid-Gesetz soll Abhilfe bringen. Holzschutzmittel, die neue Wirkstoffe enthalten, müssen seitdem ein Zulassungsverfahren durchlaufen, in dem sie auf Anwendersicherheit, Wirksamkeit und Umweltverträglichkeit geprüft werden. Ein Großteil der Holzschutzmittel war aber schon vor Inkrafttreten des Gesetzes auf dem Markt.
Die Wirkstoffe dieser
Stichproben des Bundesinstituts für Risikobewertung zeigten, dass gerade preiswerte, in Bau- und Heimwerkermärkten angebotene Holzschutzmittel ein erhebliches Risikopotenzial für die Anwender bergen können - selbst bei sachgemäßer Anwendung. Der Umstand, dass sie nicht besonders gekennzeichnet sind, ist aus Sicht des Verbraucherschutzes unhaltbar. Der Käufer könnte glauben, ohne Hinweis auf eine Gefährdung sei das Produkt sicher. Auf biozidhaltige Holzschutzmittel sollte daher möglichst verzichtet werden. In Innenräumen sind sie völlig unnötig, selbst im Außenbereich lässt sich ein giftiger Schutzanstrich oft vermeiden.
Weitere Informationen:
Externer Link, wird in neuem Fenster geöffnetBundesinstitut für Risikobewertung/Biozide
Externer Link, wird in neuem Fenster geöffnetUmweltbundesamt
nach oben Zuletzt aktualisiert am 01.06.2007