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02.04.2020
Normalverbraucher sollten von biozidhaltigen Holzschutzmitteln die Finger lassen. So lautet die klare Aussage von Öko-Test. Im Innenbereich sind biozide Wirkstoffe ohnehin tabu und völlig überflüssig. Selbst im Außenbereich braucht Holz nicht unbedingt einen Schutzanstrich. Wer die Oberfläche behandeln möchte, hat mehrere Möglichkeiten.
Besonders geeignet sind Lasuren. Sie sind dünnflüssig und dringen in die Oberfläche ein. Der dünne Film verringert das Eindringen von Feuchtigkeit und lässt eingedrungenes Wasser schnell wieder verdunsten. Ist der Schutzfilm dehnfähig, kann er die Bewegungen des "arbeitenden" Holzes mitmachen, ohne zu reißen. Die enthaltenen Farbpigment bieten zudem Schutz vor UV-Strahlen. Orientierung beim Einkauf von Lasuren bieten die Umweltsiegel natureplus und Blauer Engel. Sie werden nur für wasserbasierte Holzlasuren ohne Biozide vergeben. Öle und Lacke sind im Außenbereich weniger geeignet.
Fachleute verstehen unter Holzschutzmitteln solche Rezepturen, die vorbeugend oder bekämpfend gegen holzzerstörende oder holzverfärbende Organismen wirken. Geschützt ist der Begriff allerdings nicht, sodass in Baumärkten unter dem Begriff Holzschutz und Holzschutzmittel alles Mögliche verkauft wird. Der Käufer wird im Baumarkt also ziemlich im Stich gelassen.
Die in Baumärkten zu findenden biozidhaltigen Holzschutzmittel beugen in der Regel nur Bläuepilzen vor. Sie enthalten etwas "harmlosere" Wirkstoffe als die professionellen Holzschutzmittel. Doch auch diese sind riskant für Menschen, Tiere und Umwelt. Um solche Produkte sicherer zu machen, werden zurzeit im Rahmen einer Biozidrichtlinie die Wirkstoffe bewertet und geregelt. Wer nicht auf biozidhaltige Mittel verzichten will, muss äußerst sorgfältig arbeiten, Handschuhe tragen und die Hinweise der Hersteller genau beachten.
Test Holzschutzmittel Öko-Test Heft 8/2011
Umwelttipp: Holzschutz ohne Gift
Umwelttipp: Holzlasur
In Holzschutzmitteln gegen Schädlings- und Pilzbefall werden meist giftige Substanzen eingesetzt, die auch für Mensch und Umwelt schädlich sein können. Das im Jahr 2002 in Kraft getretene Biozid-Gesetz soll Abhilfe bringen. Holzschutzmittel, die neue Wirkstoffe enthalten, müssen seitdem ein Zulassungsverfahren durchlaufen, in dem sie auf Anwendersicherheit, Wirksamkeit und Umweltverträglichkeit geprüft werden. Einige Verbindungen sind inzwischen in eine Positivliste von erlaubten Stoffen aufgenommen worden.
Ein Großteil der Holzschutzmittel war aber schon vor Inkrafttreten des Gesetzes auf dem Markt. Etliche Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen dieser Altprodukte werden noch auf ihre Unbedenklichkeit hin überprüft. Da aber über 2000 Produkte auf dem Markt waren, dauert das. So lange konnten der Verbraucher- und Umweltschutz nicht warten. Das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfahlen daher all jene Mittel, die bereits geprüft und entsprechend gekennzeichnet sind. Zu erkennen sind sie an dem RAL-Gütezeichen. Durch die künftig erforderliche Zulassung der Biozidprodukte, deren Anforderungen nach Ansicht von Experten im Großen und Ganzen größer sind, wird das RAL-Gütezeichen an Bedeutung verlieren.
Stichproben des Bundesinstituts für Risikobewertung zeigten, dass gerade preiswerte, in Bau- und Heimwerkermärkten angebotene Holzschutzmittel ein erhebliches Risikopotenzial für die Anwender bergen können - selbst bei sachgemäßer Anwendung. Der Umstand, dass sie nicht besonders gekennzeichnet sind, ist aus Sicht des Verbraucherschutzes unhaltbar. Der Käufer könnte glauben, ohne Hinweis auf eine Gefährdung sei das Produkt sicher. Auf biozidhaltige Holzschutzmittel sollte daher möglichst verzichtet werden. In Innenräumen sind sie völlig unnötig, selbst im Außenbereich lässt sich ein giftiger Schutzanstrich oft vermeiden.
Weitere Informationen:
Bundesinstitut für Risikobewertung/Biozide
Umweltbundesamt/Biozide
Bildquelle: © Klaus Steves / pixelio.de
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