
Chemikalien, die mögliche Gefahren für die Umwelt bergen, müssen seit Sommer 2002 mit einem eigenen Warnsymbol und dem Wort "umweltgefährlich" gekennzeichnet sein. Das Zeichen, ein toter Fisch und ein abgestorbener Baum auf orangefarbenem Hintergrund, soll auf den Verpackungen von Produkten angebracht sein, die umweltgefährliche Substanzen enthalten. Dazu zählen Chemikalien, die schädlich für Wasserorganismen, besonders schwer abbaubar oder ozonschichtzerstörend sind. Das Symbol ist EU-weit gültig. Zu den Produkten, die gekennzeichnet werden müssen, zählen bestimmte Lösemittel, Lacke, Treibstoffe und Holzschutzmittel. Ausgenommen sind Arzneimittel und Kosmetika.
Ab diesem Jahr müssen auch bestimmte Schädlingsbekämpfungs- und Desinfektionsmittel das Warnsymbol tragen. Ab 2004 soll die Richtlinie auch für Pflanzenschutzmittel gelten. Anderen Kennzeichnungspflichten unterliegen Chemikalien schon seit rund 15 Jahren. Sie beziehen sich allerdings auf potenzielle Gesundheitsrisiken oder sonstige physikalische Gefahren. So steht der Totenkopf auf orangefarbenem Untergrund für -giftig-, die Flamme für -leicht entzündlich-. Insgesamt gibt es nun sieben Warnsymbole für Chemikalien.
Die möglichen Umweltauswirkungen beim Umgang mit gefährlichen chemischen Produkten, wie etwa Schädigung von Wasserorganismen oder Zerstörung der Ozonschicht, waren für den Konsumenten bisher nicht in Form eines Gefahrensymbols und aus eigenen Warnhinweisen ersichtlich. Die auffällige Kennzeichnung von Chemikalien stellt daher eine Grundlage für bewusste Kaufentscheidungen und den sorgsamen Umgang mit solchen Produkten dar.
nach oben Zuletzt aktualisiert am 23.05.2007