Es klingt wie eine pfiffige Idee: Im Internet-Handel werden sogenannte Papier-Brikettpressen angeboten, mit denen sich angeblich aus Altpapier ein wertvoller Brennstoff für den heimischen Ofen herstellen lässt.
Doch Vorsicht – auch wenn die Werbung etwas anderes vorgibt - das Verbrennen von Papierbriketts in kleinen und mittleren Feuerungsanlagen ist bundesweit aus gutem Grund verboten. Weil keine Anlage auf diesen Brennstoff ausgelegt ist, sind hohe Schadstoffemissionen durch ungünstige Verbrennungsabläufe wahrscheinlich. Die Betreiber riskieren neben der Verschmutzung des Ofens zusätzlich ein Bußgeld.
Welche Brennstoffe für Kamine, Öfen und weitere sogenannte Kleinfeuerungsanlagen erlaubt sind, regelt die erste Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (1. BImSchV). Unter den festen Brennstoffen sind nur naturbelassenes Scheitholz, Holzbriketts und –Pellets sowie Braun- und Steinkohle zugelassen. Altpapier gehört also nicht in die Heizung sondern in die Altpapiertonne.
Kamin- und Kachelöfen erfreuen sich seit Jahren zunehmender Beliebtheit. Bei nicht optimaler, unvollständiger Verbrennung und beim Einsatz falscher Brennstoffe stoßen diese Anlagen jedoch große Mengen gefährlicher Luftschadstoffe aus, zum Beispiel Feinstaub oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Es ist deshalb besonders wichtig, nur geeignete Brennstoffe zu nutzen. Auch zügiges Anheizen vermindert erheblich den Schadstoffausstoß. Alte Feststoffbrenner sollten durch moderne, emissionsarme Anlagentechnik ersetzt werden, zum Beispiel durch eine zentrale Pellet-Heizung mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel". Das schont Klima und Umwelt und erhält das gute nachbarschaftliche Verhältnis.
nach oben Zuletzt aktualisiert am 15.12.2011