
Etwa eine Million Menschen leiden in Deutschland unter einer Duftstoffallergie. Da diese nicht heilbar ist, können empfindliche Verbraucher die Stoffe nur meiden. Hilfe kommt jetzt von der Europäischen Kommission. Mit der neuen Kosmetik-Richtlinie, die im Frühjahr 2003 in Kraft getreten ist, müssen 26 besonders kritische Duftstoffe auf den Packungen mit Namen genannt werden. Sammelbegriffe wie -parfume- (Duft) oder -fragance- (Wohlgeruch) reichen nicht mehr aus.
Den Mitgliedsstaaten wird für die nationale Umsetzung der neuen Kennzeichnungsbestimmung eine Frist von 18 Monaten eingeräumt. Auch gibt es Übergangsfristen für den Abverkauf der nach altem Recht gekennzeichneten Produkte. Ab März 2005 werden die deutschen Verbraucher in den vollen Genuss der verbesserten EU-Vorschrift kommen.
Duftstoffe stellen ein ernstzunehmendes Problem im gesundheitlichen Verbraucherschutz dar. Das europäische Verbraucherzentrum Kiel hat eine Broschüre herausgebracht, die Produkte ohne Duftstoffe aus den Bereichen Körperpflege, Waschen und Putzen auflistet. Mehr als 300 Artikel, die nach Herstellerangaben frei von Duftstoffen sind, finden Allergiker in dieser Veröffentlichung. Auch sind über 250 Produkte aufgelistet, bei denen auf die zehn kritischsten Duftstoffe verzichtet wurde. Die 64-seitige Publikation kann beim EVZ Kiel, Willestrasse 4-6, 24103 Kiel gegen Einsendung von 1,10 Euro in Briefmarken angefordert werden.
Eine Neuregelung gibt es auch für kosmetische Mittel, die länger als 30 Monate haltbar sind und somit kein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen. Künftig ist anzugeben, wie lange das Produkt nach dem Öffnen noch ohne Beeinträchtigung verwendet werden kann. Dies wird mit Hilfe eines Symbols geschehen, das einen offenen Cremetopf darstellt.
Weiter Informationen:
Externer Link, wird in neuem Fenster geöffnetEuropäisches Verbraucherzentrum Kiel
nach oben Zuletzt aktualisiert am 04.06.2007