Wer in der Nähe einer Baustelle wohnt, ist oft wochenlang Lärm ausgesetzt. Betonmischer, Hydraulikhämmer oder Kreissägen zerren an den Nerven. Aber auch in der Nachbarschaft kann es laut werden. Lärmende Rasenmäher oder besonders im Herbst Laubsauger oder -bläser können den Nachbarschaftsfrieden stören.
Das Bundeskabinett hat im Mai 2002 eine neue Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung beschlossen. Die Verordnung soll den Schutz vor Lärm von einer Vielzahl im Freien betriebener Maschinen und Geräte verbessern. Für die lautesten Geräte werden neue Geräuschgrenzwerte eingeführt. Darüber hinaus wird der Betrieb etwa in Wohngebieten eingeschränkt. Da ist die Bundesregierung sogar über die Vorgaben der EU hinaus gegangen. Nur unter engen Voraussetzungen ist in Wohnbereichen an Sonn- und Feiertagen sowie während der Abend- und Nachtstunden der Betrieb der Geräte und Maschinen zulässig.
Betroffen sind 57 unterschiedliche Geräte und Maschinenarten von Bau- und Reinigungsfahrzeugen, wie Planierraupen oder Kehrmaschinen, bis hin zu Landschafts- und Gartengeräten. Dazu gehören zum Beispiel Kettensägen aber auch Rasenmäher und Laubbläser. Alle Produkte müssen künftig mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der die Hersteller die garantiert nicht überschrittene Geräuschemission angeben. Für besonders laute Geräte und Maschinen werden in vier Jahren die Geräuschgrenzwerte weiter gesenkt.
Für eine ruhige Nachbarschaft kann jeder selbst sorgen. Laub kann geharkt werden und für den Rasen empfiehlt das Umweltbundesamt neben abgasfreien mechanischen Rasenmähern leise Elektromäher. Um die Nachbarn nicht zu belästigen, dürfen Rasenmäher aller Art zwischen 19 und 7 Uhr und von 13 bis 15 Uhr nicht benutzt werden. An Sonn- und Feiertagen darf gar nicht gemäht werden.
nach oben Zuletzt aktualisiert am 31.05.2007