Im Mai 2007 ist in Deutschland das neue Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, kurz WRMG, in Kraft getreten. Bereits seit Oktober 2005 gilt in ganz Europa die EU-Detergenzienverordnung. Beide Gesetze bringen Verbesserungen für Verbraucher und Umwelt. Im Gegensatz zum bisherigen Recht dürfen praktisch nur noch Wasch- und Reinigungsmittel in den Verkehr gebracht werden, deren waschaktive Substanzen (Tenside) vollständig biologisch abbaubar sind.
Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln haben dem Bundesinstitut für Risikobewertung Angaben über sämtliche Inhaltsstoffe zur Verfügung zu stellen. Die Giftinformationszentren der Länder wiederum erhalten entsprechend aufbereitete Informationen. Damit können sie behandelnde Ärzte in Vergiftungsnotfällen schneller beraten.
Verbraucher profitieren auch bei der Kennzeichnung der Inhaltsstoffe von Wasch- und Reinigungsmitteln. Informationen zu den in Wasch- und Reinigungsmitteln oft eingesetzten Duftstoffen mit Allergie auslösendem Potenzial müssen auf der Verpackung aufgedruckt sein. Eine weitere Neuregelung betrifft die Einteilung der Wasserhärte des Trinkwassers. Die Härte des Wassers wird durch den Gehalt an den Mineralien Calcium und Magnesium bestimmt. Es gelten die drei Härtebereiche weich, mittel und hart. Die Härte hat keinen Einfluss auf die Qualität des Trinkwassers, beeinflusst aber seinen Geschmack und die Waschkraft eines Waschmittels. Je weicher das Wasser, umso weniger Waschmittel wird benötigt.
In Bremen und Bremerhaven fließt weiches bis mittleres Trinkwasser aus dem Wasserhahn. Alle Wasch- und Reinigungsmittel können entsprechend sparsam dosiert werden. Vollwaschmittel enthalten viel Bleichmittel und optische Aufheller. Sie sind in den Kläranlagen schwer abbaubar. Kompaktwaschmittel für Color- oder Feinwäsche und Baukastensysteme sind deutlich umweltschonender.
nach oben Zuletzt aktualisiert am 19.12.2011