Auf vielen Grundstücken gibt es Flächen, die befestigt und versiegelt sind, weil es für deren Nutzung notwendig oder sinnvoll erschien. Es wurde gepflastert, asphaltiert oder zubetoniert um Wege, Stellplätze oder Abstellflächen zu schaffen. Doch die Befestigung und Versiegelung von Flächen verhindert die Versickerung von Regenwasser, verringert die natürliche Verdunstung und zerstört Lebensraum für Pflanzen und Tiere.
Die möglichen Folgen sind:
Deshalb fördert der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr die Entsiegelung von Flächen.
Die maximal mögliche Fördersumme beträgt 3000 Euro. Dabei können bis zu einem Drittel der förderfähigen Kosten erstattet werden. Die Förderhöhe pro m2 entsiegelte Fläche beträgt maximal 12,50 Euro.
Die Voraussetzungen dafür sind:
Übernommen werden anteilig die Kosten für Erdarbeiten und Material mit einem Drittel der Gesamtsumme. Nicht gefördert werden Eigenleistungen und Flächen unter 10 m2. Der Antrag ist vor Baubeginn zu stellen. Beizulegen sind der Kostenvoranschlag, ein Grundstückslageplan und eine Grundrisszeichnung.
Die Förderung wird nach den verfügbaren Haushaltsmitteln gewährt, ein Rechtsanspruch darauf oder auf eine bestimmte Höhe besteht nicht. Der Zuschuss wird nach Durchführung und Prüfung der Maßnahme gezahlt.
Wir beraten Sie gerne zu den Förderbedingungen und haben Informationsmaterial und Listen mit fachkundigen Handwerksbetrieben für Sie zusammengestellt. Die Förderbedingungen und die Antragsformulare gibt es bei uns. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail, können aber auch gerne persönlich vorbeischauen.
nach oben Zuletzt aktualisiert am 20.12.2011