Regenwasser, das von versiegelten Flächen abfließt, kann in vielen Fällen gezielt in den Boden versickert werden. Dabei handelt es sich um Regenwasser von Dachflächen oder aus dem Überlauf von Regenwasserspeichern.
Voraussetzungen sind:
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr fördert auf Antrag die Errichtung von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser. Die Versickerung kann über eine Flächenversickerung, über Versickerungsmulden, Mulden-Rigolen-Systeme oder vergleichbare Systeme erfolgen.
Die maximal mögliche Fördersumme beträgt 3000 Euro. Dabei können bis zu einem Drittel der förderfähigen Kosten erstattet werden. Die Förderhöhe pro m2 an die Versickerung angeschlossene Fläche beträgt maximal 12,50 Euro. Maßgebend ist die aktuelle Förderrichtlinie zur Versickerung von Niederschlagswasser.
Die Voraussetzungen dafür sind:
Übernommen werden anteilig die Kosten für das Gutachten, Erdarbeiten und Material sowie die Installation mit einem Drittel der Gesamtsumme. Nicht gefördert werden Eigenleistungen und Materialien aus PVC. Der Antrag ist vor Baubeginn zu stellen. Beizulegen sind der Kostenvoranschlag, ein Grundstückslageplan, eine Grundrisszeichnung und die Auslegungsplanung.
Tipp: Wir bieten Ihnen an, die Versickerungsmöglichkeiten auf Ihrem Grundstück durch eine kostenlose Voranfrage beim Geologischen Dienst für Bremen zu prüfen, bevor Sie die Auslegungsplanung oder ein Bodengutachten in Auftrag geben.
Die Förderung wird nach den verfügbaren Haushaltsmitteln gewährt, ein Rechtsanspruch darauf oder auf eine bestimmte Höhe besteht nicht. Der Zuschuss wird nach Durchführung und Prüfung der Maßnahme gezahlt.
Wir beraten Sie gerne zu den Förderbedingungen und haben Informationsmaterial und Listen mit fachkundigen Handwerksbetrieben für Sie zusammengestellt. Die Förderbedingungen und die Antragsformulare gibt es bei uns. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail, können aber auch gerne persönlich vorbeischauen.
nach oben Zuletzt aktualisiert am 20.12.2011