Erst fallen die Blätter nur vereinzelt, doch bald findet sich die ganze Pracht in Gärten, auf Gehwegen und Straßen. In Beeten sowie unter Gebüschen und Hecken sollte das Laub liegen bleiben. Ganz anders sieht die Situation auf Gehwegen, Treppen und Straßen aus. Schon aus Sicherheitsgründen muss das Laub entfernt werden, bevor es nass und rutschig wird.
In Deutschland wurden allein im privaten Bereich in den letzten Jahren rund 500.000 meist elektrische Laubsauggeräte oder Kombigeräte gekauft. Im Profi-Bereich sind die Blasgeräte meist mit Zwei- oder Viertaktmotoren ausgerüstet. Der Einsatz der Geräte führt zu einer erheblichen Lärmbelästigung. Die in diesem Jahr in Kraft getretene Lärmschutzverordnung schützt die Bürgerinnen und Bürger besser vor Lärm. Die Geräuschgrenzwerte der lautesten Geräte wurden herabgesetzt und der Betrieb in Wohngebieten eingeschränkt (nicht an Sonn- und Feiertagen, ebenso an Werktagen zwischen 13 und 15 Uhr und zwischen 19 und 7 Uhr). Ausgenommen von der Mittagsruhe sind lediglich gewerbliche Nutzer. Im Auftrag des Umweltbundesamtes wurden lärmarme Blasgeräte für den professionellen Einsatzbereich entwickelt und sind serienmäßig auf dem Markt erhältlich.
Im Vergleich zu Laubsauggeräten werden beim Betrieb von Laubblasgeräten viel Laub und Staubpartikel aufgewirbelt. Darunter befinden sich auch an den Staub anhaftende mikrobielle Verunreinigungen (Bakterien, Schimmelpilze, Parasiten, Viren) sowie Gräser- und Blütenpollen. Durch Unrat und Hundekot können Krankheitserreger in die Umgebungsluft aufgewirbelt werden. Die Keimbelastete Luft wird von allen sich in der Nähe aufhaltenden Personen eingeatmet. Besonders im professionellen Einsatz empfehlen Umweltmediziner, Laubblasgeräte nur mit Mundschutz zu bedienen. Im privaten Bereich sollte nur zu Harke und Besen gegriffen werden.
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