Schneemänner in den Gärten und Schlittschuhlaufen sind die angenehmen Seiten des Winters. Für Eigentümer oder deren Mieter bedeuten Schnee und Eis aber auch Räum- und Streupflicht. In vielen Supermärkten sind Tüten mit Streusalz preiswert zu haben, eine sehr bequeme Methode.
Viel zu wenig bekannt ist, dass in Bremen nach dem Landesstraßengesetz der Einsatz von Salzen oder salzhaltigen Streumitteln weitgehend verboten ist. Überall wo Bäume an den Straßen stehen oder begrünte Grundstücke angrenzen, darf das aggressive Auftaumittel nicht verwendet werden. Damit gibt es, abgesehen von einigen Hauptverkehrsstraßen, kaum Ausnahmen von diesem Verbot.
Fällt Schnee, kommen zuerst Schneeschieber oder Besen zum Einsatz. Danach werden abstumpfende Mittel wie z.B. Streusand gestreut. In Bremen bekommt man ihn u.a. bei den Streusand-Depots der städtischen Straßenreiniger Entsorgung Nord (ENO). Besonders in Baumärkten sind auch andere Streumittel zu finden, die mit dem Umweltzeichen Blauer Engel ausgezeichnet sind. Auch sie kann man unbedenklich verwenden. Um den Blauen Engel führen zu dürfen, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Die Streumittel müssen frei von Auftaumitteln sein, dürfen keine organischen Bestandteile enthalten (z.B. Harnstoffe) und sie müssen frei sein von umweltschädlichen Beimengungen. So dürfen weder lösliche Schwermetallverbindungen noch Stoffe mit Düngewirkung enthalten sein. Neben Sand erfüllen viele Sorten von Split oder Granulat diese Anforderungen.
Ein nicht zu unterschätzender Vorteil der abstumpfenden Mittel ist, dass sie meist liegen bleiben. Bei gelegentlichen Frösten oder wenig Schnee reicht oft einmaliges Streuen für mehrere Tage. Erst bei Tauwetter muss man eventuell noch mal zum Besen greifen.
Weitere Informationen:Externer Link, wird in neuem Fenster geöffnetBremisches Landesstraßengesetz, §41 (6)
nach oben Zuletzt aktualisiert am 08.01.2010