Sie befinden sich hier: Service > Aktuelles
25.03.2019
Die gute Nachricht: Nach monatelangen Verhandlungen haben sich SPD und Grüne geeinigt und ein „Ortsgesetz über die Begrünung von Freiflächen und Flachdächern in der Stadtgemeinde Bremen“ beschlossen. Für neue Gebäude ab 100 Quadratmeter wird damit eine Dachbegrünung Pflicht. Ausgenommen bleiben Reihenhäuser und Hallendächer – freiwillige Begrünung wird natürlich auch dort gerne gesehen. Die Begrünungsverordnung setzt ein wichtiges Zeichen gegen die Folgen des Klimawandels, reduziert die Folgen von Starkregenereignissen und sorgt für mehr Natur und angenehmes Kleinklima in der dicht bebauten Stadt.
Die nicht so gute Nachricht für alle Grundstückseigentümer, die gerne Garagen, Anbauten oder bestehende Flachdächer begrünen möchten: Ein neues Förderprogramm Dachbegrünung im Bestand lässt noch auf sich warten. Wir als Bremer Umwelt Beratung helfen Ihnen aber auch ohne Förderprogramm gerne bei Fragen zur Dachbegrünung, zur Vielfalt von Entsiegelungsmaßnahmen und zur Fassadenbegrünung.
Weitere Informationen:
Förderprogramme Ökologische Regenwasserbewirtschaftung
Begrünungsverordnung, Deputationsvorlage (pdf)
Bitte Suchbegriff eingeben