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Wer die Förderung in Anspruch nehmen möchte, sollte bis Ende des Jahres einen Antrag stellen. Voraussichtlich endet das Förderprogramm zum Jahresende 2025. Ob eine Verlängerung erfolgt, ist derzeit noch ungewiss.
Wenige private Eigentümer*innen kennen den tatsächlichen Zustand ihrer Kanäle. Doch für alle im Erdreich oder unter der Bodenplatte verlegten Leitungen (Grundleitungen) sind Eigentümer*innen auf ihren Grundstücken als Betreibende selbst verantwortlich. Undichte Abwasserleitungen können durch Eindringen von Grundwasser zu Problemen bei der Abwasserableitung und -reinigung führen. Noch kritischer kann ein Austritt von Abwasser und eine damit verbundene Schadstoffbelastung für Boden und Grundwasser sein.
Für Grundstückseigentümer*innen bedeuten undichte Grundleitungen Risiken für die Gebäudesubstanz. Austretendes Abwasser kann Wände und Sohlplatten durchfeuchten. Auswaschungen führen zu Hohlräumen, was Setzungen und andere statische Probleme zur Folge haben kann. Schadhafte Leitungen verstärken die Wahrscheinlichkeit von Wurzeleinwuchs und Einspülungen, was Verstopfungen und Rückstau bewirken kann.
Um herauszufinden, ob die Grundstücksentwässerung in Ordnung ist, sind keine umfangreichen Bautätigkeiten erforderlich. Sofern die Leitung nur häusliches Abwasser oder Mischwasser ableitet, erfolgt die Zustandserfassung von Abwasserleitungen auf dem Grundstück durch eine Kanalkamera. Vor dieser optischen Prüfung ist der Kanal zu reinigen. Das Land Bremen unterstützt Grundstückseigentümer*innen. Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft fördert auf Antrag die Erfassung des Zustandes von privaten Grundleitungen für häusliches Abwasser.
Die maximal mögliche Fördersumme beträgt 280 Euro je Zuschussempfänger. Dabei können bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet werden. Maßgebend ist die aktuelle Förderrichtlinie zur Zustandserfassung von Grundleitungen von privaten Entwässerungsanlage. Die Voraussetzungen dafür sind:
Übernommen werden anteilig die Kosten für Kanalprüfung durch einen zertifizierten Fachbetrieb. Nicht gefördert werden private Kanäle, die ausschließlich Regenwasser aufnehmen. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag einzureichen. Die Förderung wird nach den verfügbaren Haushaltsmitteln gewährt, ein Rechtsanspruch darauf oder auf eine bestimmte Höhe besteht nicht. Der Zuschuss wird nach Durchführung und dem Nachweis der ordnungsgemäßen Ausführung durch den Fachbetrieb (Formblatt) ausgezahlt.
Wir beraten Sie gerne zu den Förderbedingungen und haben Listen mit zertifizierten Fachbetrieben für Sie zusammengestellt. Die Förderrichtlinie und die Antragsformulare gibt es bei uns. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail, können aber auch gerne persönlich vorbeischauen. Wenn Sie sich für eine Kanalprüfung entschieden haben, senden Sie uns bitte Antrag und Kostenvoranschlag zu. Mit dem Erhalt der Förderzusage können Sie die Prüfung in Auftrag geben.
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