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30.06.2023
Trinkwasser ist in Deutschland von konstant hoher Qualität und eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Seit dem 24. Juni 2023 ist die neu gefasste Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Mit ihr werden maßgebliche Inhalte der EU-Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 2020 umgesetzt. Damit gibt es weitere Verbesserungen im Trinkwasserschutz.
So ist unter anderem die Einführung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes vorgesehen. Wasserversorger sind künftig verpflichtet, frühzeitig potenzielle Risiken und Gefahren für die Wasserversorgung zu erkennen um angemessen darauf reagieren zu können. Die neue Strategie basiert auf einer Risikoabschätzung der gesamten Wasserversorgungskette von der Wassergewinnung und -aufbereitung über die Speicherung und Verteilung bis hin zur Trinkwasserentnahme und ist auf Prävention ausgerichtet. Dieses moderne Überwachungskonzept wird auch von der WHO empfohlen. Es wird nicht nur das „Endprodukt“ kontrolliert.
Dazu werden neue Parameter eingeführt und niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe festgelegt. Wasserversorger müssen das noch nicht aufbereitete Wasser (Rohwasser) wie bisher unter anderem auf Pestizidrückstände und auf Schwermetalle wie Arsen oder Chrom untersuchen, letztere nach einer Übergangsfrist mit noch strengeren Maßstäben. Demnächst werden auch bestimmte hormonell aktive Substanzen wie Bisphenol-A sowie Vertreter der Industriechemikaliengruppe „perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)“ überwacht.
Alle erhobenen Daten müssen dokumentiert und den Verbraucherinnen und Verbrauchern als Übersicht mit der Wasserrechnung, gegebenenfalls über Vermieterinnen und Vermieter zur Verfügung gestellt werden. Alte Bleileitungen müssen bis 2026 stillgelegt oder ausgetauscht werden.
Bildquelle: com77380 pexels.com
Weitere Informationen:
Umweltbundesamt
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