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31.01.2019
Gesetzliche Anforderungen an die Mindesteffizienz gelten bislang nur für die IT-Hardware, also Smartphones oder Tablets, Laptops oder Computer. Aber die Software hat mindestens einen ähnlich großen Einfluss auf die Energie- und Hardwareeffizienz der Informationsverarbeitung. Den Einfluss von Softwareupdates auf die Begrenzung der Nutzungsdauer haben schon viele von uns erlebt. Der Computer läuft technisch eigentlich noch gut, ist mit einem neuen Betriebssystem oder Office Programm jedoch hoffnungslos überfordert. Tablet oder Smartphone veralten besonders schnell und akzeptieren so manche neue App nicht mehr. Auch kann Software für einen plötzlich gestiegenen Energieverbrauch verantwortlich sein, weil das Gerät nicht mehr in den Energiesparmodus geht.
Software hat damit einen entscheidenden Anteil an der Ressourceneffizienz von IT-Hardware und daran, wie lange sie genutzt wird. So können Programme mit gleicher Funktion zum Beispiel deutlich unterschiedliche Stromverbräuche haben, je nachdem, wie sie programmiert sind. Um die Umweltverträglichkeit von Software zu messen, hat das Umweltbundesamt (UBA) nun Kriterien entwickelt.
Im Vergleich von Softwareprodukten innerhalb des jeweiligen Bereichs und bei der Nutzung gleicher Funktionen wurden deutliche Unterschiede in der Beanspruchung der Hardwareressourcen und des Energiebedarfs durch die Messungen sichtbar. Beispiel Textverarbeitung: Das Textverarbeitungsprogramm A verbrauchte auf derselben Hardware zur Abarbeitung des gleichen Standardnutzungsszenarios knapp viermal so viel Energie und hatte eine über viermal höhere Prozessorauslastung als das vergleichbare Textverarbeitungsprogramm B.
Die Studienergebnisse unterstützen bei der Entwicklung des Designs ressourceneffizienter Software und können Beschaffern beim Einkauf und bei Entwicklungsaufträgen von Software helfen. So kann Hardware deutlich länger genutzt werden.
Weitere Informationen:
Die Studie wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt vom Öko-Institut, dem Umweltcampus Birkenfeld und der Forschungsgruppe Informatik und Nachhaltigkeit der Universität Zürich. (Presseinfo Umweltbundesamt, Dezember 2018)
Das UBA empfiehlt: Arbeitsplatzrechner mindestens sechs Jahre zu nutzen.
Öko-Vergleichsrechner für Arbeitsplatzcomputer (Umweltbundesamt 2018)
Neu 2020: Blauer Engel für Softwareprodukte
Bildquelle: pixabay.com
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