Noch immer gibt es in einigen Häusern Wasserleitungen aus Blei. Besonders betroffen sind Häuser, die bis 1935 gebaut wurden. Gelegentlich wurden Bleirohre aber noch bis Anfang der siebziger Jahre verlegt. Sie sollten komplett ausgetauscht werden, da sie das Trinkwasser belasten. Für Säuglingsnahrung ist Wasser aus Bleileitungen nicht geeignet. Anders als bei Erwachsenen bleibt Blei bei Kleinkindern zum Großteil in den Organen sowie im Gewebe verfügbar. Erwachsene sollten es nur trinken, wenn sie es zuvor etwas ablaufen lassen. Bis zum Hausanschluss liefern die Wasserwerke gesunde, einwandfreie Wasserqualität, ab da ist der Eigentümer verantwortlich.
Anfang dieses Jahres trat die novellierte Trinkwasserverordnung in Kraft. Der Grenzwert für Blei wird stufenweise von 40 auf 10 Mikrogramm pro Liter Wasser bis zum Jahr 2013 verschärft. Ab dem 1. Dezember 2003 sind nur noch 25 Mikrogramm pro Liter erlaubt. Damit wird es häufiger erforderlich, Bleileitungen auszutauschen. Wenn der Grenzwert regelmäßig und deutlich überschritten wird, liegt ein Mangel der Mietsache vor. Laut Rechtsprechung dürfen Mieter bei nachgewiesenen Grenzwertüberschreitungen eine Mietminderung zwischen 5 und 10 Prozent vornehmen. Der Vermieter muss den Mangel beseitigen. Das kann den kompletten Austausch der Leitungen bedeuten.
Mit der neuen Verordnung werden die Kompetenzen und Aufgaben der Gesundheitsämter beträchtlich erweitert. Wo Wasser für die Öffentlichkeit entnommen wird - in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Gaststätten - muss das Gesundheitsamt regelmäßige Prüfungen vornehmen. Im Normalfall werden jährlich Analysen vorgenommen, bei hohem Wasserverbrauch sogar häufiger. Bisher gab es diese Untersuchungen nur in Verdachtsfällen.
nach oben Zuletzt aktualisiert am 24.05.2007