Sie befinden sich hier: Förderprogramme > Schwammstadt > Fördermodul Anlagen zur Nutzung von Regenwasser
Bei Interesse an der Regenwassernutzung nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie auch persönlich zu Aufbau entsprechender Anlagen.
Kontakt: 0421 / 7070100 oder info@bremer-umwelt-beratung.de.
Wasser gibt es in Bremen eigentlich genug, Regen auch. Aber: Das hochwertige Trinkwasser kommt zu 80 Prozent aus dem Umland und es steht nicht unbegrenzt zur Verfügung. Das haben uns auch die trockenen Jahre 2018/2019 gezeigt. Am einfachsten einsparen lässt es sich überall dort, wo keine Trinkwasserqualität erforderlich ist. Im privaten Bereich gilt dies vor allem für die Toilettenspülung, das Wäsche waschen und die Gartenbewässerung.
Fast 40 Prozent des Trinkwasserbedarfs kann ersetzt werden, wenn Regenwasser für Toilettenspülung und Garten eingesetzt wird. Langfristig spart das Geld, schützt die wertvollen Grundwasservorräte und schont die Trinkwasserreserven. Aber es werden auch
Deshalb fördert die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft die Neuinstallation oder die Nachrüstung von Anlagen zur Regenwassernutzung mit bis zu 5.000 Euro.
Auszug aus den Förderrichtlinien
Die Voraussetzungen dafür sind:
In der ersten Variante wird das Regenwasser im Gebäude für die Toilettenspülung eingesetzt. Wegen des baulichen Aufwands werden hier anteilig die Kosten für den Einbau der Anlage (z.B. Erdarbeiten bei Regenspeichern), Materialien und Installationsarbeiten in Höhe von 40 Prozent der Gesamtsumme übernommen. Höchstens sind hier 5.000 Euro für Regenwasseranlagen als Zuschuss möglich. Die zweite Variante ermöglicht es auch bei ausschließlicher Nutzung für die Pflanzenbewässerung von der Förderung zu profitieren. Vielleicht soll klassisch der Garten bewässert werden, vielleicht die Begrünung auf der Dachfläche oder die Hochbeete beim urban gardening. Der Fördersatz beträgt dann 25 Prozent und maximal 1.500 Euro. In jedem Fall muss jedoch der installierte Regenspeicher mindestens 2 m³ Volumen besitzen. Nicht gefördert werden Bauteile aus PVC und deren Einbau sowie Eigenleistungen. Die angeschlossene Dachfläche muss mindestens 50 m² betragen.
Der Antrag ist vor Baubeginn zu stellen. Beizulegen sind der Kostenvoranschlag, ein Grundstücksplan und eine Grundrisszeichnung mit Lageskizze der Anlage. Die Förderung wird nach den verfügbaren Mitteln gewährt, ein Rechtsanspruch darauf oder auf eine bestimmte Höhe besteht nicht. Der Zuschuss wird nach Durchführung und Prüfung der Maßnahme gezahlt.
Beratung und Antragstellung bei der Bremer Umwelt Beratung
Wir beraten Sie gerne zu den Förderbedingungen und haben Informationsmaterial und Listen mit fachkundigen Handwerksbetrieben für Sie zusammengestellt. Die Förderbedingungen und das Antragsformular finden Sie hier. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail, können aber auch gerne persönlich vorbeischauen (bitte Termin vereinbaren).
Die Förderrichtlinie zum Förderprogramm Schwammstadt ist im Amtsblatt veröffentlich und zu finden unter
Förderrichtlinie zur Umsetzung von Schwammstadtmaßnahmen auf privaten Flächen Amtsblatt 2025_01_09
Wenn Sie sich für den Einbau einer Anlage zur Regenwassernutzung entschieden haben, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns. Wir gehen zusammen mit Ihnen Ihren Förderantrag durch.
Für ein breites Publikum sind von dem fbr erstellte Filmbeiträge zur Regenwasser- und Grauwassernutzung, die im Rahmen eines EU-Projektes erstellt wurden, bei Youtube eingestellt worden. Filmbeiträge zur Regenwasser- und Grauwassernutzung
Bitte Suchbegriff eingeben