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Bei Interesse an einer vertikalen Begrünung nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie auch persönlich zu Aufbau und Materialien für Fassadenbegrünungen.
Kontakt: 0421 / 7070100 oder info@bremer-umwelt-beratung.de.
Der Klimawandel lässt sich nicht mehr aufhalten, daher sind Anpassungsmaßnahmen an längere Hitzeperioden im Sommer, zunehmende Trockenheit, aber auch an häufigere Starkregenereignisse notwendig. Gerade in Gebäuden steigt die Hitzebelastung. Damit sind sowohl gesundheitliche Gefahren als auch ein erhöhter Kühlbedarf verbunden. Durch Begrünung und Bepflanzung kann die Erhitzung außerhalb und innerhalb von Gebäuden verringert werden. Die Fassadenbegrünung leistet dazu einen Beitrag.
Fassaden von Privat- und Gewerbegebäuden stellen ein oft ungenutztes Potenzial für eine Begrünung dar. Gerade im städtischen Umfeld fehlt häufig der nötige Platz für mehr Grün, so dass Fassaden als Vertikalgrünflächen zu einem gesünderen, lebenswerteren und attraktiveren Wohnumfeld beitragen. Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft fördert daher die Begrünung von Fassaden als ein Modul im "Förderprogramm Schwammstadt".
Durch die Auswahl ökologisch wertvoller und standortangepasster Vegetation wird die innerstädtische Biodiversität gefördert und Feinstaub und Stickoxide gebunden. Zudem kann auf den unversiegelten Flächen der Bepflanzungen das Regenwasser versickern und so im natürlichen Wasserkreislauf verbleiben. Neben dem Gesundheitsschutz bieten begrünte Fassaden auch ein vielfältiges Nahrungsangebot für Insekten und Vögel.
Auszug aus der Förderrichtlinie:
Förderfähig sind alle Kosten im Zusammenhang mit einer Maßnahme, die durch einen Fachbetrieb nach den anerkannten Regeln der Technik (FLL-Fassadenbegrünungsrichtlinien) oder in Eigenleistung (Sachkosten) ausgeführt werden:
Die Neuanlage einer Fassadenbegrünung wird mit bis zu 50% der förderfähigen Kosten - höchstens jedoch mit 5000 Euro gefördert.
Beratung und Antragstellung bei der Bremer Umwelt Beratung
Wir beraten Sie gerne zu den Förderbedingungen und haben Informationsmaterial und Listen mit fachkundigen Handwerksbetrieben für Sie zusammengestellt. Die Förderbedingungen und das Antragsformular finden Sie hier. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail, können aber auch gerne persönlich vorbeischauen (bitte Termin vereinbaren).
Die Förderrichtlinie zum Förderprogramm Schwammstadt ist im Amtsblatt veröffentlich und zu finden unter
Förderrichtlinie zur Umsetzung von Schwammstadtmaßnahmen auf privaten Flächen Amtsblatt 2025_01_09
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