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Wenn Sie eine Entsiegelungsmaßnahme umsetzen wollen, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie auch persönlich zu geeigneten Methoden oder Materialien.
Kontakt: 0421 / 7070100 oder info@bremer-umwelt-beratung.de.
Auf vielen Grundstücken gibt es Flächen, die befestigt und versiegelt sind, weil es irgentwann für deren Nutzung notwendig oder sinnvoll erschien. Es wurde gepflastert, asphaltiert oder zubetoniert um Wege, Stellplätze oder Abstellflächen zu schaffen. Doch die Befestigung und Versiegelung von Flächen verhindert die Versickerung von Regenwasser, verringert die natürliche Verdunstung und zerstört Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Befestigte Flächen heizen sich stärker auf als Grünbereiche - sie tragen daher zu Hitzeproblemen in der Stadt bei. Die möglichen Folgen sind:
Deshalb fördert die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft die Entsiegelung von Flächen.
Die maximal mögliche Fördersumme beträgt 5 000 Euro. Dabei können bis zu 30 % der förderfähigen Kosten erstattet werden. Die Förderhöhe pro m2 entsiegelte Fläche beträgt maximal 40 Euro. Die Voraussetzungen dafür sind:
Übernommen werden anteilig die Kosten für Erdarbeiten und Material mit einem Drittel der Gesamtsumme. Nicht gefördert werden Eigenleistungen und Flächen unter 20 m2. Der Antrag ist vor Baubeginn zu stellen. Beizulegen sind der Kostenvoranschlag, ein Grundstückslageplan und eine Grundrisszeichnung. Die Förderung wird nach den verfügbaren Mitteln gewährt, ein Rechtsanspruch darauf oder auf eine bestimmte Höhe besteht nicht. Der Zuschuss wird nach Durchführung und Prüfung der Maßnahme gezahlt.
Wir beraten Sie gerne zu den Förderbedingungen und haben Informationsmaterial und Listen mit fachkundigen Handwerksbetrieben für Sie zusammengestellt. Die Förderbedingungen und das Antragsformular finden Sie hier. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail, können aber auch gerne persönlich vorbeischauen.
Die Förderrichtlinie zum Förderprogramm Schwammstadt ist im Amtsblatt veröffentlich und zu finden unter
Förderrichtlinie zur Umsetzung von Schwammstadtmaßnahmen auf privaten Flächen Amtsblatt 2025_01_09
Wenn Sie sich für eine Entsiegelung entschieden haben, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns. Wir gehen zusammen mit Ihnen Ihren Förderantrag durch.
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