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Bei Interesse an einem Gründach nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie auch persönlich zu Aufbau und Materialien für Dachbegrünungen.
Kontakt: 0421 / 7070100 oder info@bremer-umwelt-beratung.de.
Begrünte Dächer sind schön - aber nicht nur das. Extensivbegrünungen zeichnen sich durch einen vergleichsweise geringen Herstellungs- und Pflegeaufwand aus. Schon eine nur wenige cm starke Substratschicht trägt eine extrem anspruchslose, robuste und trockenheitsverträgliche Pflanzendecke. Werden die Aufbauten nur etwas höher, so lassen sich auch vielfältigere, besonders bienen- und insektenfreundliche Pflanzen auf's Dach bringen. Wenn Dächer stärkere Substrat- und Dränageschichten tragen können, sind intensive Begrünungen mit Stauden, Gräsern oder Gehölzen möglich. Dafür benötigen sie jedoch aufwändigere Pflege und Bewässerung.
Grüne Haus- und Garagendächer tragen zu einem lebenswerten städtischen Wohnumfeld bei. Gründächer können Regenwasser zurückhalten und speichern. Was nicht von den Pflanzen aufgenommen wird oder verdunstet, wird langsam und zeitverzögert abgegeben. Das entlastet die Kanalisation bei starken Regenfällen. Gründächer verbessern zudem das Stadtklima und tragen zur Luftreinhaltung bei. Sie filtern Staub aus der Luft und die Wasserverdunstung wirkt an heißen Sommertagen angenehm kühlend. Auch die darunter liegenden Räume heizen sich weniger auf. Deshalb fördert die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft die Anlage von Dachbegrünungen im Bundesland Bremen mit bis zu 6 000 Euro.
Die Voraussetzungen dafür sind:
Der Förderbetrag ist gestaffelt nach Aufbauhöhe bzw. Wasserrückhaltevermögen des Daches. In der ersten Stufe werden 25 Prozent (nicht mehr als 45 Euro pro Quadratmeter) in der zweiten Stufe 30 Prozent (nicht mehr als 50 Euro pro Quadratmeter) der förderfähigen Kosten als Zuschuss gezahlt. Insgesamt beträgt der maximal mögliche Zuschuss 5.000 Euro in Stufe 1 und 6.000 Euro in der zweiten Stufe. Zusätzlich ist ein Bonus von 5 € pro Quadratmeter (maximal 1.500 Euro) möglich, wenn eine Dachbegrünung aufgebaut wird, die die Artenvielfalt fördert (biodiversitätsfördernde Maßnahmen). Nicht gefördert werden dagegen Abdichtungsfolien aus PVC, Begrünungen über Asbestabdeckungen sowie Eigenleistungen. Der Antrag ist vor Baubeginn zu stellen. Beizulegen sind ein Kostenvoranschlag und ein Grundstücksplan. Besonders bei Intensivbegrünungen ist auf Grund des höheren Gewichts eine Überprüfung der Statik erforderlich. Zu den förderfähigen Kosten zählt dabei auch die Verbesserung der Gebäudestatik. Die Förderung wird nach den verfügbaren Mitteln gewährt, ein Rechtsanspruch darauf oder auf eine bestimmte Höhe besteht nicht. Der Zuschuss wird nach Durchführung der Maßnahme gezahlt.
In der Stadt Bremen können Interessierte mit dem Gründachkataster erste Informationen zur Eignung ihres Daches bekommen.
Wir beraten Sie gerne zu den Förderbedingungen und haben Informationsmaterial und Listen mit fachkundigen Handwerksbetrieben für Sie zusammengestellt. Die Förderbedingungen und das Antragsformular finden Sie gleich hier. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail, können aber auch gerne persönlich vorbeischauen - dazu bitte einen Termin vereinbaren.
Die Förderrichtlinie zum Förderprogramm Schwammstadt ist im Amtsblatt veröffentlich und zu finden unter
Förderrichtlinie zur Umsetzung von Schwammstadtmaßnahmen auf privaten Flächen Amtsblatt 2025_01_09
Service für Fachbetriebe
Die Fachunternehmenserklärung zum Begrünungsaufbau ist am PC ausfüllbar.
Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern in Bremen und Bremerhaven können von einem neuen Angebot der BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven profitieren. In Zusammenarbeit mit der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau unterstützt die Förderbank des Bundeslandes Bremen Baumaßnahmen im Bereich der ökologischen Regenwasserbewirtschaftung. Wer sein Hausdach begrünen möchte, dem bietet das Programm 'Rund um's Haus' mit dem Bereich ‚Wasser nach Plan' eine maßgeschneiderte Finanzierung. Dabei setzt die BAB zinsgünstige Kredite in der Höhe von bis zu 50.000 Euro ein und verzichtet auf eine Grundschuldeintragung.
Weitere Informationen:
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