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26.03.2020
Vor Jahren musste man Geld mitbringen, wenn das alte Auto sachgerecht verschrottet werden sollte. Deshalb verkauften viele Besitzer ihr Fahrzeug lieber - völlig legal - an einen Export-Händler. Das Ergebnis war, dass weniger als die Hälfte der Fahrzeuge, die jährlich beim Kraftfahrzeugbundesamt gelöscht werden, bei den Verwertungsbetrieben ankamen. Die anderen verrosteten nach ihrem zweiten Leben im Ausland ohne jeden Umweltschutz.
Viele Wracks wurden auch am Straßenrand abgestellt, das kostet erst recht. Neben einem Bußgeld können dem letzten Eigentümer die von den Behörden verauslagten Kosten zum Beispiel für das Abschleppen auferlegt werden.
Seit 2007 zwingt die Altfahrzeugverordnung Autohersteller und Importeure, alle von ihnen gebauten Autos kostenlos zurückzunehmen. Dafür muss das Auto zu einem vom Hersteller oder Importeur benannten Entsorger gebracht werden, der nicht weiter als 50 Kilometer vom Standort des letzten Halters entfernt sein sollte. Das Auto muss innerhalb der EU zugelassen gewesen sein und Kfz-Brief oder ein vergleichbares Zulassungsdokument müssen übergeben werden. Der Wagen darf nicht ausgeschlachtet sein. Es müssen also noch alle wesentlichen Teile wie Antrieb, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator und elektronische Steuergeräte vorhanden sein.
In der Stadtgemeinde Bremen können Altfahrzeuge in einer Annahme-/Rücknahmestelle oder in einem Demontagebetrieb für Altfahrzeuge fachgerecht entsorgt werden. Diese Betriebe sind nach den entsprechenden Vorschriften der Altfahrzeugverordnung zertifiziert. Jede Werkstatt wird die nächstgelegene Entsorgungsstelle nennen können. Als Beleg für eine ordnungsgemäße Verwertung des Fahrzeuges wird ein Verwertungsnachweis ausgehändigt.
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