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19.12.2022
Wenn die Temperaturen deutlich unter den Gefrierpunkt sinken, heißt es Scheiben kratzen. Es fällt schwer, an kalten Tagen am frühen Morgen dafür Zeit einzuplanen, um dann mit klammen Fingern ins eiskalte Auto zu steigen. Auf Grundstücken und am Straßenrand sind immer wieder Autofahrer zu beobachten, die das lästige Kratzen bei laufendem Motor erledigen. Sie hoffen, damit die Heizung und die Lüftung für die Scheibe schneller zu aktivieren. Andere wollen den Motor auf diese Weise warmlaufen lassen, weil sie glauben, dass es für diesen schonender ist. Beides ist ein Irrtum.
Die Warmlaufphase ist für den Motor besonders schädlich und erhöht den Verschleiß. ADAC Tests haben gezeigt, dass das Fahrzeug durch das Laufenlassen des Motors im Stand nicht besonders warm wird. Nach vier Minuten Motor warmlaufen lassen bei einer Außentemperatur von minus zehn Grad hat das Motoröl gerade einmal eine Temperatur von minus sieben Grad erreicht, und auch aus den Luftaustrittsdüsen im Wageninneren kommt lediglich ein laues Lüftchen mit etwa 13 Grad. Dafür wurden dann jedoch bereits etwa 0,1 Liter Benzin verbrannt.
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) untersagt es, den Motor unnötig laufen zu lassen. Das ist der Fall, wenn die Bequemlichkeit der Grund dafür ist – etwa während die Scheiben freigekratzt werden. Auch das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG)untersagt den unnötigen Betrieb des Motors. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro zuzüglich Verwaltungsgebühren rechnen.
Glück haben alle, die eine Garage oder eine Standheizung besitzen. Auch beheizbare Frontscheiben sorgen nach dem Kratzen schnell für gute Sicht. Eine günstige Alternative sind Frostschutzfolien, die nach dem Parken über das Fahrzeug gelegt und fixiert werden. Allerdings schützen sie meist nur die Frontscheibe.
Bildnachweis: Egor Kamelev pexels.com
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ADAC
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