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04.05.2020
In jedem Haushalt finden sich Chemikalien, die mögliche Gefahren für Umwelt und Gesundheit bergen oder anderweitig gefährlich sein können. Die Bandbreite reicht von Geschirrspül- und Bleichmitteln über Lacke bis zu Spraydosen, Grillanzündern und Spezialreinigern. Diese Produkte müssen mit Gefahrensymbolen und einem entsprechenden Signalwort gekennzeichnet werden. Seit 2008 wurden die bislang orangefarbenen Warnzeichen mit den Piktogrammen für die verschiedenen Gefährdungsarten ersetzt durch weißen Hintergrund mit rotem Rand. Es galt eine Übergangszeit bis 2017.
Ein toter Fisch und ein abgestorbener Baum mit dem Wort "gewässergefährdend“ kennzeichnet für die Umwelt gefährliche Stoffe. Wasserorganismen werden von diesen Produkten schon in geringer Konzentration geschädigt.
Allgemein gesundheitsschädliche und Ozonschichtzerstörende Chemikalien sind mit einem Ausrufezeichen und dem Wort „Achtung“ versehen. Weitere der insgesamt neun verschiedenen Zeichen stehen für ätzende und schwer gesundheitsschädigende Eigenschaften oder kennzeichnen hochgiftige Produkte. Alle Gefahrensymbole sind international gültig und sollen jeweils auf den Verpackungen angebracht sein.
Zu jedem Gefahrensymbol gibt es zusätzlich entsprechende Anwendungs- und Schutzhinweise, die dringend beachtet werden sollten. Häufig soll beispielsweise Hautkontakt vermieden werden. Bei Maschinenspülmitteln heißt das, keinesfalls die Tabs mit den Fingern aus der Packung zu nehmen. Auch andere aggressive Reiniger sollten, wenn absolut nicht auf sie verzichtet werden kann, ausschließlich mit Handschuhen verwendet werden.
Zu den gewässergefährdenden Produkten zählen auch bestimmte Schädlingsbekämpfungs- und Holzschutz-, Desinfektions- sowie Pflanzenschutzmittel. Die Kennzeichnungspflicht für gefährliche Chemikalien stellt eine gute Grundlage für bewusste Kaufentscheidungen und den sorgsamen Umgang mit solchen Produkten dar.
Merkblatt Gefahrenkennzeichnungen des Bundesinstituts für Risikobewertung bfr
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