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10.09.2024
In jedem Haushalt finden sich Chemikalien, die Gefahren für Umwelt und Gesundheit bergen oder anderweitig gefährlich sein können. Die Bandbreite reicht von Geschirrspül- und Bleichmitteln über Lacke bis zu Spraydosen, Grillanzündern und Spezialreinigern. Diese Produkte müssen mit Gefahrensymbolen und einem entsprechenden Signalwort gekennzeichnet werden. Die Warnzeichen mit den Piktogrammen für die verschiedenen Gefährdungsarten sind weiß mit rotem Rand. Ein toter Fisch und ein abgestorbener Baum mit dem Wort "gewässergefährdend“ kennzeichnet für die Umwelt gefährliche Stoffe. Wasserorganismen werden von diesen Produkten schon in geringer Konzentration geschädigt.
Allgemein gesundheitsschädliche und die Ozonschicht zerstörende Chemikalien sind mit einem Ausrufezeichen und dem Wort „Achtung“ versehen. Insgesamt neun verschiedene Zeichen stehen für ätzende und schwer gesundheitsschädigende Eigenschaften oder kennzeichnen hochgiftige Produkte. Alle Gefahrensymbole sind international gültig und sollen jeweils auf den Verpackungen angebracht sein. Die dazu gehörenden zusätzlich entsprechende Anwendungs- und Schutzhinweise sollten dringend beachtet werden.
Häufig soll beispielsweise Hautkontakt vermieden werden. Bei Maschinenspülmitteln heißt das, keinesfalls die Tabs mit den Fingern aus der Packung zu nehmen. Auch andere aggressive Reiniger sollten, wenn absolut nicht auf sie verzichtet werden kann, ausschließlich mit Handschuhen verwendet werden.
Zu den gewässergefährdenden Produkten zählen auch oft Schädlingsbekämpfungs- und Holzschutz-, Desinfektions- sowie Pflanzenschutzmittel. Die Kennzeichnungspflicht für gefährliche Chemikalien stellt eine gute Grundlage für bewusste Kaufentscheidungen und den sorgsamen Umgang mit solchen Produkten dar. Wer noch Produkte mit dem früher gültigen orangefarbenen Symbol Zuhause vorfindet, sollte diese vorsichtshalber zur Schadstoffannahmestelle bringen.
Merkblatt Gefahrenkennzeichnungen des Bundesinstituts für Risikobewertung bfr
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