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19.10.2023
Alle Produkte die einen Stecker, eine Batterie oder ein Kabel haben, sind in der Regel Elektrogeräte und am Ende ihrer Lebensdauer separat zu entsorgen. Nur so können sie umweltgerecht und hochwertig recycelt werden. Auf vielen Produkten zeigt es das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne an. Dass der defekte Haartrockner, Toaster oder die Mikrowelle dazugehören, ist bekannt.
Aber auch Möbel, Kleidung oder Smart-Home Produkte können Elektrogeräte sein. Dazu gehören zum Beispiel Möbel mit fest integrierter Beleuchtung oder Lautsprechern, LED-Schuhe, „smarte“ Sportbekleidung und sprechendes Spielzeug. Auch Gebäudeausrüstung für den Innen- und Außenbereich, die mit Zusatzfunktionen wie Beleuchtung, Sound, Sensor- oder Ladefunktion sowie via App oder Bluetooth ansteuerbaren Funktionen ausgestattet sind, gehören dazu. Beispiele sind Türöffner, smarte Thermostate, beleuchtete oder smarte Spiegel, kabellose Kopfhörer und deren Ladehüllen, E-Zigaretten und vieles mehr.
Als „untypisch“ oder „unsichtbar“ bezeichnet man sie deshalb, weil sie ein für Elektro- oder Elektronikgeräte untypisches oder ungewöhnliches Aussehen, Design oder Materialzusammensetzung haben. Zum Teil sind die elektronischen Funktionen versteckt und für die Verbraucher anders als „klassische“ Elektrogeräte nur schwer als solche erkennbar. Dennoch enthalten auch sie wertvolle Rohstoffe wie Gold, Silber oder Kupfer sowie gefährliche Bauteile und Stoffe wie Blei, Flammschutzmittel oder Lithium-Batterien.
Nicht nur bei Recycling-Stationen oder bei öffentlichen Sammelcontainern können kleine, teils auch große Elektrogeräte kostenlos abgegeben werden. Seit 2022 müssen größere Elektrofachmärkte und auch der Lebensmittelhandel, der zumindest mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkauft, diese kostenlos zurücknehmen. Das gilt bei Kleingeräten sogar ohne Neukauf.
Bildquelle: Gerd Altmann pixabay.com
Weitere Informationen:
Umweltbundesamt
Plan E, E-Schrott einfach und sicher entsorgen
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