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03.04.2020
Babys und Kleinkinder prüfen alles eingehend mit dem Mund. Daher werden an Spielzeug für Kinder unter drei Jahren besonders hohe Anforderungen gestellt. Besonders in die Diskussion geraten waren Spielwaren aus Weich-PVC. Dazu gehören aufblasbares Spielzeug, Puppen oder Quietsch- und Wabbeltiere.
Die Gefährdung geht auf die verwendeten Weichmacher, die sogenannten Phthalate, zurück, die mit 20-60% in dem Kunststoff enthalten sein können. Sie erst machen das spröde PVC elastisch. Wasser, Speichel oder Fette können die Weichmacher aus dem Kunststoff lösen. Die Phthalate besitzen wohl eine relativ geringe akute Giftigkeit, Kleinkinder können aber durch das Lutschen größere Mengen davon aufnehmen. Bei längerer Aufnahme kann es zu Leber- und Nierenschäden kommen. Phthalate werden in zahlreichen Produkten eingesetzt, sind aber in der Europäischen Union für Kleinkinderspielzeug (Kinder bis drei Jahren) verboten.
Allerdings bezieht sich diese Regelung nur auf Spielzeug aus Kunststoff, das -bestimmungsgemäß und vorhersehbar- in den Mund genommen wird. Die Spielfiguren der älteren Geschwister gehören nicht dazu. Deutsche Verbraucherschützer forderten daher eine Verschärfung der EU-weiten Spielzeugrichtlinie. Leider entschied die Europäische Union, dass PVC-Weichmacher nicht generell aus Spielzeug verbannt werden.
Auf PVC-Spielzeug sollte daher möglichst verzichtet werden. In Deutschland gibt es dafür allerdings keine Kennzeichnungspflicht. Steht gar nichts drauf, ist mit PVC zu rechnen. Importierte Spielsachen werden manchmal mit der Bezeichnung -Vinyl- für PVC verkauft. Wenn es Spielzeug aus Kunststoff sein soll, dann lieber zu Polypropylen (PP) oder Polyethylen (PE) greifen.
Weitere Informationen:
Weichmacher, Umweltbundesamt (UBA)
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