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01.04.2020
Sommerzeit ist auch Gartenzeit. Der eigene Garten ist für viele Menschen ein Ort der Ruhe und Entspannung. Mobile Gartengeräte wie Rasenmäher, Häcksler, Laubbläser und Co. erleichtern dem Gartenbesitzer die Arbeit, sie machen aber auch jede Menge Lärm. Ein lauter Rasenmäher mit Benzinmotor wird nur bei einem großen Garten von mehr als 500 Quadratmetern benötigt. Sonst genügt ein wesentlich leiserer Elektromäher oder ein besonders leiser Handmäher. Überhaupt sind elektrisch betriebene Geräte immer leiser als solche mit Verbrennungsmotor.
Das Bundesministerium für Umwelt empfiehlt besonders lärmarme Gartengeräte, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Von der Vergabe des Blauen Engel ausgenommen sind Laubblasgeräte und Laubsammler. Obwohl hier lärmarme Ausführungen am Markt angeboten werden, können die sonstigen ökologischen Auswirkungen dieser Geräte wie zum Beispiel Humusabtrag und Vernichtung von Kleinstlebewesen erheblich sein.
Durch die Vergabe des Blauen Engel an Gartengeräte wird eine Reduzierung der störenden Arbeitsgeräusche erreicht. Die Anforderungen sind strenger als die gültigen gesetzlichen Lärmgrenzwerte. Bei Gartengeräten, die mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, gibt es zusätzlich strenge Abgaswerte. So sorgen Gartengeräte mit dem Blauen Engel auch für bessere Luft. Außerdem sollen geeignete Füllsysteme gewährleisen, die Leckverluste bei der Betankung zu vermeiden. Für akkubetriebene Gartengeräte werden schadstoffarme Batterien vorgeschrieben.
Das Umweltzeichen verspricht aber noch mehr: Die Verwendung umwelt- und gesundheitsschädlicher Stoffe wird in den Materialien und Kunststoffen ausgeschlossen. Zum Schutz der Gesundheit ist bei allen Gartengeräten der Eintrag von Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in den Griffmaterialien zu vermeiden.
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Bildquelle: © BettinaF / pixelio.de
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