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01.10.2018
In einigen Wohnungen mit älteren Parkettböden ergaben Hausstaubmessungen stark erhöhte Werte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, kurz PAK genannt. Diese Bezeichnung steht für eine zahlreiche gesundheitsschädliche Verbindungen umfassende Stoffklasse, zu der u.a. das als krebserzeugend eingestufte Benzo(a)pyren (BaP) gehört. Solche Substanzen können vom Menschen über die Atemluft, die Nahrung oder durch Kontakt über die Haut aufgenommen werden.
Als Quelle für PAK in Wohnräumen entpuppte sich ein früher verwendeter Parkettkleber. In den 50ern bis hinein in die 70er Jahre war eine bestimmte, Teer und Bitumen enthaltende, Art von Klebstoff Stand der Technik in Deutschland. Er wurde damals auch beim Bau vieler Wohnungen der US-amerikanischen Streitkräfte benutzt.
Eine dunkle Farbe des Klebematerials kann auf den Einsatz von PAK-haltigen Materialien hinweisen. Der genaue Gehalt an Schadstoffen kann aber nur durch eine Laboranalyse ermittelt werden. Wie stark die Raumluft und der Staub damit belastet sind, hängt außerdem vom Zustand des Bodenbelags ab. Bislang gibt es für diese Stoffklasse keine gesetzliche Höchstmengenbegrenzung. Das Umweltbundesamt hat aber einen Richtwert herausgegeben, bei dessen Überschreitung sofort oder mittelfristig Maßnahmen zu ergreifen sind. Die wirksamste Sanierungsmethode zur dauerhaften Herabsetzung der Belastung ist danach das völlige Entfernen von Belag und Kleber, zumal ein Ersatz des Parkettbodens vielfach bereits aus Altersgründen erforderlich ist. Wegen der Schadstoffreisetzung können dabei aber aufwendige Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich werden.
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