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22.04.2020
Noch immer gibt es in einigen Häusern Wasserleitungen aus Blei. Besonders betroffen sind Häuser, die bis 1935 gebaut wurden. Gelegentlich wurden Bleirohre aber noch bis Anfang der siebziger Jahre verlegt. Nicht nur in Gebäuden sondern teilweise auch die Hausanschlussleitungen wurden damals aus Blei gefertigt. Diese alten Leitungen sollten komplett ausgetauscht werden, da sie das Trinkwasser belasten.
Für Säuglingsnahrung ist Wasser aus Bleileitungen nicht geeignet. Anders als bei Erwachsenen bleibt Blei bei Kleinkindern zum Großteil in den Organen sowie im Gewebe verfügbar. Erwachsene sollten es nur trinken, wenn sie es zuvor etwas ablaufen lassen. Bis zum Hausanschluss liefern die Wasserwerke gesunde, einwandfreie Wasserqualität, ab da ist der Eigentümer verantwortlich.
Die Trinkwasserverordnung ist bereits mehrfach verschärft worden. Der Grenzwert für Blei wurde seit Dezember 2013 auf 10 Mikrogramm pro Liter Wasser herab gesetzt. Sind Bleileitungen vorhanden, so sind Grenzwertüberschreitungen zu erwarten. Wird der Grenzwert regelmäßig und deutlich überschritten, liegt bei vermieteten Räumen ein Mangel der Mietsache vor. Laut Rechtsprechung dürfen Mieter bei nachgewiesenen Grenzwertüberschreitungen eine Mietminderung zwischen 5 und 10 Prozent vornehmen. Der Vermieter muss den Mangel beseitigen. Das kann den kompletten Austausch der Leitungen bedeuten. In der Trinkwasserverordnung werden die Kompetenzen und Aufgaben der Gesundheitsämter geregelt. Wo Wasser für die Öffentlichkeit entnommen wird - in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Gaststätten - muss das Gesundheitsamt regelmäßige Prüfungen vornehmen. Im Normalfall werden jährlich Analysen vorgenommen, bei hohem Wasserverbrauch sogar häufiger. Bisher gab es diese Untersuchungen meist in Verdachtsfällen.
Aktuelle Informationen und gesetzliche Grundlagen finden sich ausführlich auf der Internetseite des Gesundheitsamtes Bremen
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