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06.05.2020
Wiederaufladbare Akkus versorgen die unterschiedlichsten Geräte mit Strom. Sie sind in schnurlosen Telefonen zu finden, elektrischen Zahnbürsten und zunehmend auch in Werkzeugen wie Bohrmaschinen. In Spielzeug, Fotoapparaten und vielen Kleingeräten können sie herkömmliche Batterien ersetzten.
Die giftige Wirkung des Cadmiums auf den Menschen ist gut untersucht. Cadmium ist als krebserzeugender Stoffe eingestuft. Einmal in die Umwelt eingetragenes Cadmium belastet die Biosphäre für immer, da Cadmium nicht abgebaut wird und sich in der Umwelt anreichert.
Tragbare Batterien und Akkumulatoren dürfen kein Cadmium mehr enthalten - auch dann, wenn sie in Geräte eingebaut sind. Das haben die EU-Umweltminister im Dezember 2004 beschlossen. 2006 hat das Europäische Parlament eine veränderte Version der Richtlinie angenommen, die Batterien und Akkumulatoren mit mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium verbietet. Durch das am 1. Dezember 2009 in Kraft tretende Batteriegesetz hat der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Dessen § 3 Abs. 2 verbietet das Inverkehrbringen entsprechend cadmiumhaltiger Batterien mit Ausnahme von solchen für Not- oder Alarmsysteme, Notbeleuchtung, medizinische Ausrüstung oder auch schnurlose Elektrowerkzeuge.
Erhöht hat der Rat auch die Sammelziele der Mitgliedsstaaten. Lediglich rund 30 Prozent der cadmiumhaltigen Akkus, wie sie zum Beispiel in Werkzeugen wie Akku-Schraubern eingesetzt werden, geben die Bürgerinnen und Bürgern zurück - und das, obwohl sie gebrauchte Batterien und Akkus seit 1998 nicht mehr über den Hausmüll entsorgen dürfen. Empfehlenswert sind Nickelmetallhydrid-Akkus (NiMH), die jedoch auch das Schwermetall Nickel enthalten, sowie Akkus auf Basis von Lithium.
Weitere Informationen:
Ratgeber Batterien und Akkus, Umweltbundesamt 2013
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