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06.05.2020
An kühlen Sommerabenden stellen viele Gastwirte Terrassenheizstrahler vor die Tür, damit ihre Gäste draußen sitzen können. Auch auf privaten Terrassen sind die Außenheizungen zu finden.
Gasbetriebene Geräte, sogenannte Heizpilze, sind meist mobil einsetzbar und erhitzen mit einem Gasbrenner ein gelochtes Blech, das dann Infrarotstrahlung emittiert. Elektrische Heizstrahler sind in der Regel fest montiert und benutzen Leuchtmittel, die direkt Infrarot-Strahlung erzeugen. Die Infrarot-Strahlung wandelt sich dort, wo sie auftrifft, in Wärme um – zum Beispiel auf der menschlichen Haut. Die erzeugte Infrarot-Strahlung erwärmt die Umgebungsluft nur in geringem Maße.
Gasbetriebene Geräte, sogenannte Heizpilze, sind meist mobil einsetzbar und erhitzen mit einem Gasbrenner ein gelochtes Blech, das dann Infrarotstrahlung abgibt. Elektrische Heizstrahler sind in der Regel fest montiert und benutzen Leuchtmittel, die direkt Infrarot-Strahlung erzeugen. Die Infrarot-Strahlung wandelt sich dort, wo sie auftrifft, in Wärme um – zum Beispiel auf der menschlichen Haut. Die Umgebungsluft wird durch die erzeugte Infrarot-Strahlung nur in geringem Maße erwärmt. Untersuchungsergebnisse des Umweltbundesamtes zeigen, dass gasbetriebene und elektrische Heizstrahler etwa gleich ineffizient sind.
Schon die Idee, "die Straße zu beheizen", erscheint widersinnig. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund der ehrgeizigen nationalen und europäischen Klimaschutzziele, die der Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen große Bedeutung zumessen. In Zeiten des intensiven Klimaschutzes gilt es als überholt, Außenbereiche zu beheizen, während wir uns mit großem Aufwand bemühen, beim Beheizen von Innenräumen Energie einzusparen. Zum Vergleich: Mit der stündlichen Heizleistung eines gasbetriebenen Heizstrahlers könnte man eine gleich große Fläche in einem Niedrigenergiehaus etwa drei bis zehnmal so lange beheizen.
Es ist nicht vertretbar, ein klimaschädliches Gerät zu nutzen, welches keinen wesentlichen Nutzen aufweist. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher einen freiwilligen Verzicht auf die Nutzung von Terrassenheizstrahlern. Zunehmend untersagen Städte sogar den Gebrauch von Heizstrahlern in der Gastronomie. Fürsorgliche Gastwirte halten für ihre Gäste gerne wärmende Decken bereit.
Weitere Informationen:
Umweltbundesamt Hintergrundpapier zu Terassenheizstrahlern
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