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09.01.2020
Hersteller verschiedener Produkte, wie Fernseher, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Kühlschränke, dürfen ab März 2021 nur noch Geräte auf den Markt bringen, wenn sie Ersatzteile und Reparaturanleitungen vorhalten. Zudem müssen Ersatzteile mit „allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigung am Gerät ausgewechselt werden können“, so regeln es neue Ökodesign-Verordnungen der Europäischen Union (EU).
Erstmals legt die EU für bestimmte Produktgruppen neben Anforderungen an die Energieeffizienz auch Anforderungen an die Reparierbarkeit fest. Auch nachdem das letzte Gerät einer Serie verkauft wurde, müssen Hersteller (je nach Produktgruppe) sieben bis zehn Jahre lang Ersatzteile zur Verfügung stellen.
Reparaturfreundlichkeit ist ein bedeutender Schritt hin zu einer klimafreundlichen Ressourcenschonung durch längere Nutzung. Das begrüßt das Umweltbundesamt (UBA), sieht aber auch Defizite in der Verordnung. Für bestimmte Ersatzteile, etwa Elektronik, ist vorgesehen, dass die Hersteller sie nur an „fachlich kompetente Reparateure“ liefern müssen. Hersteller könnten damit die Auslieferung an Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Repair-Cafés verweigern und eine Reparatur somit erschweren oder verteuern.
Das UBA setzt sich gegenwärtig dafür ein, dass es keine unnötigen Hürden bei der Ersatzteilbeschaffung gibt. Denkbar ist die Einrichtung eines nationalen Registers, in das sich auch Repair-Cafés und andere Initiativen als „fachlich kompetente Reparateure“ eintragen lassen können. Außerdem plädiert das UBA für zusätzliche Anforderungen an die Software: So sollten Hersteller dazu verpflichtet werden, Aktualisierungen und Sicherheitsupdates bereitzustellen, damit die Geräte länger genutzt werden können. Funktionen zur sicheren Löschung personenbezogener Daten sollten es ermöglichen, Geräte ohne Bedenken „Second Hand“ weiterzugeben.
Weitere Informationen:
Umweltbundesamt (Dezember 2019)
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