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19.04.2020
In kaum einer Geschenkabteilung oder auf Töpfermärkten fehlen Öllämpchen. Wenn man es schafft, den Docht in der richtigen Länge einzustellen, brennen sie ohne zu rußen. Nicht ungefährlich sind jedoch die dazu nötigen Lampenöle.
Besonders mit gefärbten und parfümierten Lampenölen, die auf Kleinkinder besondere Anziehungskraft ausüben, ist es zu Unfällen gekommen. Schon das Lecken am Docht oder ein kleiner Schluck reichen aus, um schwerste Lungenschäden zu verursachen. Mit zwei Maßnahmen wurde versucht, die Gefahr einzudämmen. Seit fast zehn Jahren dürfen Lampenöle, aber auch Petroleum oder flüssige Grillanzünder, nur mit kindergesichertem Verschluss verkauft werden. Seit 1999 sind gefärbte und duftstoffhaltige Lampenöle auf der Basis von Petroleumdestillaten bzw. Paraffinen in Deutschland verboten. Im Vergleich zum reinen Petroleum fehlt dem paraffinhaltigen Lampenöl der unangenehme Geruch und Geschmack und damit auch die Warnwirkung. Diese Öle galten als die gefährlichste Chemikalie für Kleinkinder im Haushalt. Auf Grund mehrerer Rückrufaktionen sollten nur noch gefärbte Öle auf Biodiesel-Basis im Handel erhältlich sein.
Auch gilt dieses Verbot nur für gefärbte Lampenöle. Sind sie farblos, müssen sie lediglich gekennzeichnet sein. Auf der Verpackung ist die Kennzeichnung Xn (Andreaskreuz= Gesundheitsgefährlich) und die Bezeichnung R65 (Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen) aufgedruckt. Familien mit kleinen Kindern sollten Öllämpchen und Lampenöle, Petroleum oder Grillanzünder vermeiden oder zumindest gut wegschließen.
Weitere Informationen:
Verschärfungen beim Handel mit Lampenölen ..., Bundesinstitut für Risikoforschung (bfr), 2011
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