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26.07.2023
Titandioxid ist ein Farbpigment mit weißen, leuchtenden Eigenschaften. Lange wurde es in der Ernährungsindustrie häufig genutzt, zum Beispiel in Süßwaren wie Dragees oder Kaugummi. Unter der Bezeichnung CI 77891 ist der Stoff als Weißpigment auch in Kosmetikprodukten wie zum Beispiel Zahnpasta enthalten.
Seit August 2022 ist Titandioxid EU-weit in Lebensmitteln verboten. Es ist nicht auszuschließen, dass der Stoff nach Verzehr das Erbgut schädigt. Für Kosmetik ist das Farbpigment weiterhin erlaubt. Doch auch hier findet gerade eine Neubewertung der Risiken statt.
Zahncreme kann beim Putzen verschluckt werden und Titandioxid ist für die Zahnpflege unnötig. Daher rät die Stiftung Warentest aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes zu Pasten ohne das Pigment. Viele Hersteller haben es inzwischen aus ihren Rezepturen verbannt. In 20 getesteten Universal-Zahncremes enthält keine mehr das kritische Pigment.
Erstmals haben die Tester die Nachhaltigkeit von Zahnpasta geprüft. Dazu gehört die Frage, wie gut die Tuben recycelbar sind. Das Ergebnis ist größtenteils erfreulich. Die meisten Tuben bestehen aus Kunststoffen wie Polyethylen (PE), die sich uneingeschränkt wiederverwerten lassen. Nur zwei Produkte – Elmex und Lacalut – schneiden in diesem Punkt mangelhaft ab. Ihre Tuben enthalten zusätzlich eine Aluminiumfolie. Der Materialmix ist für das Recycling problematisch. Hier wäre eine Umstellung auf reinen Kunststoff sinnvoll.
Auch positiv ist, dass sich viele Tuben sehr gut entleeren lassen. Die Zahncreme kann damit bestmöglich genutzt werden. Die geleerte Tube gehört in den gelben Sack. Überflüssig sind zusätzliche Kartonverpackungen. Sie mögen praktisch sein für den Transport und die Lagerung, erzeugen aber unnötig Müll.
Grafik: pixabay.com
Weitere Informationen:
Stiftung Warentest, Heft 06/2023
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