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22.04.2024
Lärm ist im dichtbesiedelten Deutschland allgegenwärtig und überschreitet häufig die akustische Toleranzgrenze. Der Alltag setzt sich aus einem bunten Potpourri an Geräuschen zusammen. Sei es hohes Verkehrsaufkommen zu Feierabend, Großbaumaßnahmen, öffentliche Veranstaltungen oder einfach der Laubläser des Nachbarn im Garten. Lärm beeinträchtigt auf Dauer die Gesundheit.
Gute Verkehrskonzepte können viel zur Lärmminderung beitragen. Dazu gehören unter anderem ein gut funktionierender Öffentlicher Nahverkehr, Förderung des Radverkehrs, Tempo 30-Zonen oder auch lärmarme Straßendecken. Auch das Verhalten des Fahrzeugführers (vor allem im Hinblick auf Geschwindigkeit und Motordrehzahlen) ist ausschlaggebend. Wer neue Reifen braucht, sollte sich beim Händler nach Leichtlaufreifen erkundigen. Die Geräuschklassifizierung des Reifens ist auf dem Label angeben. An stark befahrenen Straßen können Lärmschutzfenster helfen, die Lärmbelastung in Innenräumen zu mindern und so vor allem für eine ungestörte Nachtruhe zu sorgen.
Nachdem die ersten Pflanzen fleißig gesprießt sind, navigieren laute Rasenmäher wieder zielstrebig durch den Garten. Auf der Zielgeraden Richtung Sommer erwacht ein geschäftiges Treiben in der Nachbarschaft, begleitet von einer lebhaften Geräuschkulisse durch den Einsatz verschiedener Gartengeräte. Wie wäre es, den Mai leiser zu beginnen? Dadurch werden nicht nur Sympathiepunkte bei Mitmenschen gesammelt, sondern es wird auch umweltfreundlicher gehandelt. Das Umweltbundesamt verweist auf geräuschärmere und umweltfreundlichere Alternativen wie akkubetriebene oder elektrische Gartengeräte. Diese mindern im Vergleich zu benzinbetriebenen Geräten den Lärm um ein Vielfaches. Für kleinere Gärten bieten sich nachhaltigere Gartenpraktiken an. Darunter zählen manuelle Rasenmäher, Handheckenscheren und Handkehrbesen. Grünzeug und Laub lässt sich schnell zusammenhaken, statt den Laubbläser laut aufheulen zu lassen.
Ist es jedoch unvermeidlich, im Garten etwas lauter zu sein, ermöglichen es Ruhezeiten eine erholsame Pause einzulegen. In Bremen gelten die gesetzlichen Ruhezeiten für privat genutzte Gartengeräte und Maschinen von montags bis samstags zwischen 13.00 bis 15.00 Uhr und ab 19.00 bis 7.00 Uhr. Lautere Gerätschaften wie Freischneider, Motorkettensägen und Graskantenschneider dürfen erst ab 9.00 Uhr genutzt werden. An Sonn- und Feiertagen darf gar nicht gemäht werden. Das gilt für alle motorbetriebenen Geräte und Maschinen. Für die gewerbliche Nutzung müssen diese Zeiten jedoch nicht eingehalten werden.
Die Bremer Umwelt Beratung bietet in Kooperation mit dem VCD (Verkehrsclub Deutschland) für Betroffene und Interessierte im Verleih einen Lärmmesskoffer an (Leihgebühr 10 Euro pro Woche). Der Koffer enthält ein sehr einfach zu bedienendes Schallpegelmessgerät und Materialien zum Thema Lärm.
Weitere Informationen:
Umweltbundesamt Umfangreiche Informationen zum Thema Lärm
Bremer Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Informationen mit einem Link zum Bremisches Immissionsschutzgesetz (§ 4)
VCD, Landesverband Bremen
Informationsbroschüre: Lärm im Allltag (pdf)
Verleih des Lärmkoffers
Bildquelle: © Andreas Morlok / pixelio.de
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